Es war einmal eine Offerte für eine fondsgebundene Lebensversicherung. Sie sagte im Jahr 2000 eine durchschnittliche Rendite von 7,45 Prozent pro Jahr voraus. Damit sollten aus 32'000 Franken – so viel hat ein gutgläubiger Prinz als Einmaleinlage damals eingezahlt – nach 15 Jahren wundersam 97'000 Franken werden.

Doch der Prinz hat im Jahr 2016 nur 20'277 Franken bekommen. Die gute Fee, die die Versicherung verkaufte, war in Wirklichkeit eine böse Hexe. Denn sie hatte dem Prinzen nicht gesagt, dass die Börse auch runtergehen kann und dass sie für sich selber ganz viel Geld wegnehmen will.

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Prognose: Fast acht Prozent Zuwachs

Der Prinz heisst Jürg Stäheli und wohnt in Romanshorn TG. Er hat sein Geld damals der Swiss Life anvertraut. Im Antrag zur Versicherung «Swiss Life Temperament» steht zwar, dass die Auszahlung nach 15 Jahren von der Wertentwicklung der Fonds abhängt und nicht garantiert ist. Aber Jürg Stäheli kann sich nicht erinnern, dass der Berater ihn als Finanzlaien darauf hingewiesen hätte. Im Gegenteil: Die Beispielrechnung, die er ihm aushändigte, geht jedes Jahr um fast acht Prozent hinauf. Es gibt keinen Einbruch, keine Kursschwankungen, kein Risiko. Und über die Kosten liest man in den Unterlagen gar nichts.

Aus 32'000 Franken sollten 97'000 werden. Am Ende warens dann nur 20'000.

Stähelis Fall könnte sich heute genau so wiederholen. Die Offerten, die der Beobachter aktuell bei Versicherungen eingeholt hat, sind immer noch gleich optimistisch wie vor 15 Jahren – obwohl die prognostizierten Renditen kaum je erreicht wurden. Unglaublich: Der Dachverband der Versicherungsbranche kritisiert die aktuelle Mindestverzinsung in der beruflichen Vorsorge von einem Prozent als «zu hoch» – gleichzeitig locken seine Mitglieder in der freien Vorsorge immer noch mit viel höheren Renditen von bis zu fast acht Prozent.

Bei einer ausgewogenen Anlagestrategie rechnet etwa die Generali das Kapital am Ende der Laufzeit mit Renditebeispielen zwischen 1,75 und 4,25 Prozent hoch. Helvetia Versicherungen ist optimistischer: 3,5 bis 5,5 Prozent. Bei Axa lauten die Prognosen 3,3 bis 6,2 Prozent, bei Swiss Life 3,5 bis 7,5 Prozent. Die Mobiliar rechnet mit Renditen von 1,7 bis 7,4 Prozent.

Negative Szenarien gibt es nicht

Wie realistisch diese Prognosen sind, wird sich erst in einigen Jahren weisen. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Auszahlungssummen viel zu optimistisch hochgerechnet und die Kosten zu wenig berücksichtigt werden. Eine garantierte Auszahlung im Erlebensfall gibt es kaum. Und wenn doch, entstehen dem Versicherten noch mehr Kosten, denn auch solche Zusicherungen lässt sich eine Versicherungsgesellschaft zahlen. Bei keiner Versicherung gibt es hingegen ein Szenario mit negativer Rendite.

Alle Anbieter schreiben zwar, dass es sich um Prognosen handelt, die nicht garantiert sind. Das haben sie jeweils schon früher getan. Wichtig ist aber, dass sie im Verkaufsgespräch das Risikoprofil der Kunden ermitteln und sie korrekt über Chancen und Risiken aufklären, aber auch über die Kosten. Für potenzielle Kunden gilt, dass sie besser kritisch sind und sich genau informieren. Zusicherungen sollten sie sich immer schriftlich geben lassen, sonst sind sie nichts wert.

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Checkliste «Beratungsprotokoll»

Sind Sie unsicher, ob der Finanzexperte Sie seriös berät? Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Anforderungen an ein Beratungsprotokoll» eine zusätzliche Übersicht, welche Punkte bei einem Gespräch mit dem Bankberater nicht nur erwähnt, sondern auch schriftlich festgehalten werden sollten.

Jürg Stäheli, der enttäuschte Swiss-Life-Kunde, hatte keine schriftliche Zusicherung. Doch auf Anraten des Beobachters hat er sich an den Ombudsmann der Privatversicherungen gewandt, Rechtsanwalt Martin Lorenzon. Für diesen ist klar, dass der Kunde das Risiko eines negativen Wertverlaufs zu tragen hat. Das sei aus den Unterlagen ersichtlich. Ausserdem hätten die Renditeprognosen keinen Zusicherungscharakter gehabt. Die Prämien für die Todesfallversicherung und die Verwaltungskosten, die die Swiss Life regelmässig vom vorhandenen Fondsvermögen abgezogen hat, seien jedoch nicht nachvollziehbar. Diese Kosten seien variabel und an den Wertverlauf der Fonds gekoppelt.

Der Ombudsmann sagt, diese Angaben müssten als wesentliche Vertragsbestandteile in den allgemeinen Versicherungsbedingungen erwähnt sein – und die Versicherung müsste beim Abschluss darüber informieren. Deshalb hat er in vergleichbaren Fällen verlangt, dass die Versicherung einen Teil der Kosten zurückerstattet.

Die Swiss Life habe jedoch mitgeteilt, sie teile seine Rechtsauffassung nicht und lehne jegliches Entgegenkommen ab. Die Kunden hätten aus den jährlichen Steuerwertbescheinigungen und Abrechnungen ersehen müssen, dass die Risiko- und Verwaltungskosten bei negativem Verlauf der Anlage steigen, weil die Differenz zwischen Todesfallkapital und aktuellem Fondsanlagewert grösser werde, argumentiert Swiss Life. Das ist mindestens so kompliziert, wie es sich anhört.

«Transparent und nachvollziehbar»

Swiss Life argumentiert, Stäheli habe spezifische Informationen «erhalten beziehungsweise beziehen können», die die Wertentwicklung und die monatlichen Kosten für Risiko und Verwaltung «transparent und nachvollziehbar aufgezeigt» hätten. Zudem hätten die Behörden das Produkt als rechtlich zulässig eingestuft.

Mag sein. Doch die Versicherung verschweigt, dass Kunden seit 2004 die Fondsabrechnungen ausdrücklich verlangen mussten, weil sie die automatische Zustellung einstellte. Auch Ombudsmann Lorenzon widerspricht: Jürg Stäheli habe nicht ohne Weiteres erkennen können, dass die Kosten variabel sind und nicht nur von der Einmaleinlage, sondern auch durch den Verkauf von zusätzlichen Fondsanteilen finanziert würden, dass also sein Kapital noch zusätzlich schmilzt.

Die Nachfrage hat stark nachgelassen

Der Ombudsmann kann nur vermitteln und Empfehlungen aussprechen. Er riet Stäheli, die Finanzmarktaufsicht (Finma) anzufragen, ob auch sie der Auffassung sei, dass ein Vertrag nur gültig zustande komme, wenn sich Versicherer und Versicherungsnehmer über die wesentlichen Vertragspunkte einig seien. Doch die Finma reicht den Fall weiter wie eine heisse Kartoffel: Es handle sich um einen privatrechtlichen Streit, der vor Gericht auszutragen sei. Der Prinz müsste also die Hexe vor Gericht ziehen und dabei auch noch das Risiko tragen, auf zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben.

Die Versicherungen wissen selbst, dass ihre Angebote bei realistischer Betrachtung ziemlich unattraktiv sind – allmählich scheinen das auch die Kunden zu merken. Ein Sprecher der Axa gab gegenüber dem Beobachter zu, dass fondsgebundene Versicherungen derzeit kaum nachgefragt werden.

Das zeigt sich auch in einer Statistik der Finma: Die Einmalprämien für diese Policen sind in den vergangenen zwei Jahren regelrecht eingebrochen. Dazu dürften die Erfahrungen aus der Vergangenheit und die Situation an den Finanzmärkten beigetragen haben. Und das ist gut so.

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