Wie viel Geld steht mir im Alter zu?
Ob die AHV eine Voll- oder Teilrente, Minimal- oder Maximalrente auszahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Übersicht.
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Die Höhe der AHV-Rente hängt erstens von der Anzahl Beitragsjahre und zweitens vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen ab, das man während dieser Zeit erzielt hat. Bezüglich der Beitragsdauer gibt es ein Skalensystem, das von Skala 1 (ein Beitragsjahr) bis zu Skala 44 (maximale Anzahl Beitragsjahre) reicht (siehe: «Rentenskala 44»).
Eine Vollrente – entspricht Rentenskala 44 – erhält nur, wer seit dem 20. Altersjahr bis zum Erreichen des Referenzalters jedes Jahr AHV-Beiträge bezahlt hat, also keine Beitragslücken aufweist. Haben Sie bereits früher mit der Erwerbstätigkeit begonnen, können Sie mit sogenannten «Jugendjahren» bis zu maximal drei Jahre an Beitragslücken füllen.
Beitragslücken können auch gefüllt werden, wenn Sie über das Referenzalter hinaus weiter arbeiten. Das nach dem Referenzalter erzielte jährliche Einkommen muss jedoch mindestens 40 Prozent des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens im Zeitpunkt des Referenzalters betragen.
Andernfalls gibt es nur eine Teilrente (Rentenskalen 1 bis 43). Jede dieser Skalen weist verschiedene Rentenhöhen auf, wobei es jeweils eine Minimal- und eine Maximalrente gibt.
Anspruch auf die jeweilige Maximalrente haben Rentenbezüger erst ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 90’720 Franken und mehr (Stand 2025). Wer über ein solches verfügt und keine Beitragslücken aufweist, hat Anspruch auf die maximale Vollrente von derzeit 2520 Franken pro Monat bzw. 30’240 Franken pro Jahr.
Was bedeuten Begriffe wie Plafonierung der AHV-Rente oder Splitting? Beobachter-Mitglieder erhalten weiterführende Informationen, mit welchem Einkommen sie im Alter rechnen und wie sie sich gegen einen Entscheid der AHV wehren können.
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