Bereits 20'626.20 Franken hat Joseph Peter für seine Anwältin ausgegeben. Bereits hat ihm das Bezirksgericht Bülach in einem Aspekt recht gegeben. Und trotzdem will die Zürcher Kantonalbank ZKB die 100'000 Franken nicht auszahlen, die seine Mutter hinterlassen hat.

«Meine Mutter ist bereits 1990 gestorben. Seither habe ich meinen Erbanteil jedes Jahr versteuert», sagt Joseph Peter. «Was die ZKB an Belegen verlangt, ist unmöglich zu beschaffen. Für mich sind das Betrüger. Sie wollen das Geld meiner Mutter für sich behalten.» Er sei sicher nicht der Erste, der von der Bank über den Tisch gezogen werde.

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Joseph Peter, 78, hat nichts falsch gemacht. Nur sieht das ZKB anders. Seine Machtlosigkeit gegenüber der Bank seiner Mutter nimmt ihn mit. «Ich bin psychisch am Ende. Das ist furchtbar.»

Jahrelange Verzögerungen

Jahrzehntelang hatte Peter in Wallisellen ZH eine Firma mit bis zu 60 Angestellten – und hatte viel zu tun. «Da blieb mir keine Zeit, mich um das Erbe meiner Mutter zu kümmern.» Als er endlich dazu kam, war seine ausgewanderte Schwester gestorben und hatte Erben in Kanada hinterlassen. Das machte die Erbteilung kompliziert, weitere Jahre zogen ins Land.

Schliesslich teilten die Nachkommen vor drei Jahren das Erbe der Mutter auf. Joseph Peter erstellte eine Excel-Tabelle, die zeigt, welchen Wert das Haus hat, wie viel Geld auf dem ZKB-Konto liegt und wer wovon wie viel bekommt. Eine Erbaufstellung. Peter wollte das Haus und zahlte seine Geschwister aus. Der Einfachheit halber überwies er ihnen gleich auch ihren Anteil am Konto. Aus eigenen Mitteln. Mehrere Hunderttausend Franken wechselten die Seiten, es schien alles eine Formsache.

Joseph Peter liess auf dem Grundbuchamt das Haus auf sich überschreiben , ohne dass es dabei Probleme gab. Die Beamten anerkannten die Erbaufteilung. Das Geld auf dem ZKB-Konto gehöre nun ihm, dachte Peter, da er seine Geschwister ausgezahlt hatte. Doch die ZKB sah das nicht so. Sie schickte Peter Briefe, die ihm unterstellten, er wolle die Geschwister um ihren Anteil prellen.
 

«Für mich sind das Betrüger. Sie wollen das Geld meiner Mutter für sich behalten.»

Joseph Peter, 78, Sohn und Erbenvertreter


Peters Problem ist bis heute, dass ihm ein Stück Papier fehlt, das die ZKB als notwendig erachtet. Die Bank sagt, Peter hätte die Excel-Tabelle allen Miterben zur Unterschrift vorlegen müssen. Nur dann sei sicher, dass die anderen Erben mit dem Vorgehen einverstanden sind. Ohne unterzeichneten Erbteilungsvertrag Nachlass Beim Erben lernt man die Leute kennen könne man das Geld der Mutter nicht auszahlen.

Gültig ohne schriftlichen Vertrag

Dass im Gesetz steht, dass es für eine formgültige Erbteilung keinen schriftlichen Vertrag braucht, ignoriert die Bank. Sie nimmt auch nicht zur Kenntnis, dass Joseph Peter vom Bezirksgericht Bülach als Erbenvertreter eingesetzt Erbteilung Hilft der Kanton mit, den Nachlass zu regeln? worden ist – mit dem Ziel, das Konto endlich aufzulösen. Und dass gegen dieses Urteil kein Miterbe Einspruch erhoben hat.

Die ZKB will von Joseph Peter ein Papier mit allen Unterschriften der Miterben. Dass inzwischen weitere Geschwister verstorben und diese Unterschriften nur schwer beizubringen sind, ist für die Bank irrelevant. Konkrete Fragen des Beobachters beantwortet die ZKB nicht. Man halte sich bloss ans Gesetz und müsse sicherstellen, dass nicht einzelne Erben übervorteilt würden.

Joseph Peter führt den Kampf weiter. «Ich werde gegen die ZKB so lange prozessieren, bis ich das Geld erhalten habe. Koste es, was es wolle. Ich lasse mir das Erbe meiner Mutter von denen nicht abluchsen.»

Update vom 07. November 2019:

Zürcher Kantonalbank gibt 100'000 Franken frei

Plötzlich ging es schnell. Wenige Stunden nachdem die letzte Beobachter-Ausgabe erschienen war, gab die Zürcher Kantonalbank ZKB kommentarlos 100'000 Franken frei, die sie zuvor viele Jahre blockiert hatte. Joseph Peter aus Wallisellen war endlich im Besitz des Erbes seiner Mutter, die bereits 1990 verstorben war.

Erst nachdem der Artikel erschienen war, waren die angeblich unerlässlichen Dokumente, die Peter offenbar fehlten, anscheinend nicht mehr wichtig.

Joseph Peter überlegt, ob er die Bank für den «sinnlosen Aufwand» verklagen soll, den er hatte. Immerhin bezahlte er für seine Machtlosigkeit gegenüber der ZKB 20'000 Franken in Form von Anwaltshonoraren.

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