Vorsicht vor unseriösen Maklern!
Sie sind wieder auf Kundenfang: die Makler für Krankenkassen. Lassen Sie sich am besten gar nicht darauf ein, einen Termin zu vereinbaren. Falls Sie es doch tun, beachten Sie folgende Tipps.
aktualisiert am 3. Oktober 2018 - 16:18 Uhr
Die Politik will unerwünschte Werbeanrufe von Krankenkassenmaklern schon bald verbieten. Lesen Sie hier mehr dazu.
Nur mal kurz unverbindlich vorbeischauen wollen sie – und ganz neutral und selbstverständlich unabhängig beraten. Doch aufgepasst: Die vielen Rückmeldungen im Beobachter-Beratungszentrum über schlechte Erfahrungen mit Maklern lassen aufhorchen. Falls auch Sie von einem Versicherungsmakler angerufen werden, sollten Sie Folgendes wissen:
Lassen Sie sich am besten gar nicht darauf ein, einen Termin zu vereinbaren. Die Erfahrung zeigt, dass viele Leute dem Druck und dem Verhandlungsgeschick der Makler nicht gewachsen sind. Regelmässig berichten Kunden dem Beobachter, wie sie tags zuvor etwas unter Druck unterschrieben haben, was sie gar nicht wollten. Machen Sie sich lieber selber kundig (siehe unten: «Weitere Infos»).
Wer von einem Vermittler kontaktiert wird, sollte von ihm folgende Informationen schriftlich verlangen:
- wie er heisst und wo er wohnt
- für welches Versicherungsunternehmen er arbeitet
- ob die angebotene Versicherungsdeckung durch eines oder mehrere Unternehmen gewährleistet ist
- wer bei Nachlässigkeit, Fehlern oder unrichtigen Auskünften haftbar gemacht werden kann
- wie die erhobenen Personendaten bearbeitet werden (Ziel, Umfang, Empfänger und Aufbewahrung der Daten)
- Führen Sie das Gespräch nicht alleine mit dem Makler. Ziehen Sie eine Person Ihres Vertrauens bei.
- Lesen Sie vorher alle schon bestehenden Versicherungsunterlagen in Ruhe durch und verschaffen Sie sich einen Überblick. Achten Sie insbesondere auf die Laufzeiten der Zusatzversicherungen : Diese lassen sich nicht ohne weiteres kündigen – so sind Sie am Ende womöglich doppelt versichert. Legen Sie die Unterlagen für das Gespräch bereit.
- Überlegen Sie sich vorher, welche Bedürfnisse Sie wirklich haben – und wo es allenfalls Lücken gibt. Nicht alles, was man versichern kann, braucht man jedoch auch. Notieren Sie Ihre Fragen.
- Unterschreiben Sie beim ersten Gespräch nichts. GAR nichts. Weder eine Kündigung noch eine Vollmacht noch einen Antrag. Will der Makler für Sie eine Offerte einholen, kann er das auch ohne Ihre Unterschrift tun. Vergleichen Sie verschiedene Offerten. Diese können Sie übrigens auch selber ganz einfach bei der Versicherung einholen.
- Bitten Sie den Makler, Ihnen alle Unterlagen zu überlassen, damit Sie diese in Ruhe studieren können. Es macht immer Sinn, darüber zu schlafen, und es gibt keinen Grund unter Druck zu unterschreiben.
- Einen «unverbindlichen» Antrag gibt es nicht! Wenn Sie einen Antrag auf Aufnahme stellen und Sie werden von der Kasse aufgenommen, dann ist das verbindlich . Nur eine Offerte ist unverbindlich.
- Lesen Sie die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen, bevor Sie unterschreiben. Lesen Sie auch immer die hintere Seite. Kontrollieren Sie die Laufzeiten der Zusatzversicherungen. Teilweise werden 5-Jahresverträge gemacht. Verlangen Sie kurze Laufzeiten von einem Jahr.
- Füllen Sie einen Gesundheitsfragebogen immer selbst, vollständig und wahrheitsgetreu aus. Auch wenn der Makler meint, ein bestimmtes Leiden sei nicht relvant: Geben Sie es an. Oft fällt einem jedoch nicht alles sofort ein. Haben Sie Zweifel, ob Sie an alles gedacht haben, fragen Sie bei Ihrem Arzt nach.
- Machen Sie von allem eine Kopie.
- Wer seine Nummer im Telefonbuch registriert hat und Werbeanrufe erhält, kann im Internet gratis einen Sterneintrag einrichten: www.local.ch
- Haben Sie Ihre Nummer (Handy oder Festnetz) nicht im Telefonbuch registriert, haben Sie über die Telefonsperrliste des Schweizer Dialogmarketing Verbandes (SDV) die Möglichkeit, Werbeanrufe zu blockieren: www.sdv-konsumenteninfo.ch
Achtung: Beide Einträge sind keine Garantie dafür, dass Sie keine Werbeanrufe mehr erhalten. Erfahren Sie im Merkblatt «Unerwünschte Werbeanrufe» (siehe unten), wie Sie sich dagegen wehren können.
Unter politischem Druck des Ständerats kommt Bewegung in die Debatte rund um Krankenkassenmakler. Eine einstimmig verabschiedete Motion sieht vor, dass die Provisionen der Vermittler deutlich reduziert werden. Geht es nach der SP, soll die Obergrenze bei Provisionen der Grundversicherung künftig weit unter 100 Franken liegen. Einen Vorschlag der sieben grössten Krankenversicherer, die Provision auf 150 Franken zu limitieren, lehnte die vorberatende Ständeratskommission «unmissverständlich» ab, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Konsens besteht bei Vertretern aus Politik, Krankenversicherungen und den Verbänden Santésuisse und Curafutura hingegen bei der Forderung, unerwünschte Telefonanrufe ganz verbieten zu lassen. Wer sich nicht daran hält, für den sieht die Versicherungsbranche hohe Bussen vor, die bei einer Vermittlung in der Grundversicherung bis 100'000 Franken und in der Zusatzversicherung bis zu einer halben Million betragen können. Gebüsst werden auch unerwünschte Telefonanrufe von beauftragten Maklerfirmen, die aus dem Ausland agieren.
Die bereits verabschiedete Motion wird voraussichtlich Mitte Februar von der nationalrätlichen Gesundheitskommission diskutiert. Unklar ist noch, ob der Nationalrat auch bei der freiwilligen Zusatzversicherung die Provisionen deckeln wird, was die Expertenkommission der kleinen Kammer zuerst ausgeschlagen hatte. Auch hier zeigt sich die Branche handlungsbereit und schlägt eine Entschädigung in der Höhe einer Jahresprämie (500 bis 800 Franken im Durchschnitt) vor. Ob die Kommission des Nationalrats dies wieder aufnimmt und in welcher Höhe, wird Gegenstand der Debatte sein. Ebenso der Vorschlag, dass sowohl Makler als auch Kunden ein Beratungsprotokoll zu unterzeichnen haben.
Stimmt der Nationalrat den Vorschlägen zu, muss der Bundesrat innerhalb von zwei Jahren einen entsprechenden Erlass ausarbeiten. Die Krankenversicherer haben in Aussicht gestellt, dass sie die Forderungen umsetzen würden, noch bevor eine gesetzliche Lösung in Kraft ist.
Christian Gmür (06.02.2019)
Welche Regelungen zu Werbeanrufen gelten neuerdings? Wo kann man einen Sterneintrag erstellen und wo sich aus dem Telefonverzeichnis löschen lassen? Beobachter-Mitglieder lesen mehr dazu im Merkblatt «Unerwünschte Werbeanrufe: So wehren Sie sich».