Nein, dass müssen Sie nicht. Laut Gesetz darf die alte Krankenkasse jedoch Ihre Kündigung erst dann berücksichtigen, wenn sie eine Mitteilung über die Aufnahme in der neuen Kasse erhalten hat. Der Grund dafür liegt im Krankenkassenobligatorium, das keine Versicherungslücken zulässt.

Die Mitteilung über die neue Versicherung muss zudem laut einem Bundesgerichtsentscheid direkt von der neuen zur alten Krankenkasse erfolgen. Es genügt also nicht, wenn Sie selbst eine Bestätigung an die alte Kasse weiterleiten. Dieses Vorgehen setzt natürlich auch voraus, dass die neue Krankenkasse den Namen der alten Versicherung kennt. Sie müssen also auf eine entsprechende Anfrage Auskunft geben.

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Wie das oberste Gericht ebenfalls klargestellt hat, gibt es keine Doppelversicherung. Der Beginn der neuen Versicherung wird deshalb hinausgeschoben.

Kasse haftet für Verspätung

In Ihrem Fall ist die Mitteilung über die neue Versicherung wohl erst im Januar erfolgt, so dass Sie erst ab Februar bei der neuen Kasse versichert sein können. Für den Januar müssen Sie demnach der alten Kasse die Prämie bezahlen, und diese bleibt für die ärztlichen Behandlungen im Januar auch zuständig.

Wenn Sie mit dem Krankenkassenwechsel auch Ihre Franchise angepasst haben, zum Beispiel von 1500 Franken auf 300 Franken, gilt im Januar noch die alte Franchise.

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Checkliste «Kostenbeteiligung und Prämienrabatt»

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Diejenigen Arztkosten, die Sie nach der Abrechnung der alten Kasse selber tragen müssen, bleiben aber nicht einfach an Ihnen hängen. Sofern die neue Kasse für die verspätete Mitteilung verantwortlich ist, wird die Krankenkasse schadenersatzpflichtig. Sie muss Ihnen nicht nur die Prämiendifferenz bezahlen, falls die neue Prämie tiefer ist, sondern auch die Arztkosten, die Sie wegen der höheren Franchise von der alten Kasse nicht erhalten.

Mit anderen Worten: Die neue Kasse muss Sie so behandeln, wie wenn der Wechsel rechtzeitig erfolgt wäre.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde erstmals im Februar 2005 publiziert und nun aktualisiert. (26.9.2024)

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