Gar nicht. Von einem Freizügigkeitskonto kann Ihre Frau keine Rente beziehen. Das Guthaben wird ihr bei Auflösung des Kontos als einmalige Zahlung ausgerichtet. Eine Rente aus der zweiten Säule gibt es nur, wenn man einer Pensionskasse angeschlossen ist.

Sollte Ihre Frau noch berufstätig sein und einen Jahreslohn von mindestens 22’050 Franken (Stand: 2024) erreichen, dann ist sie in der Pensionskasse des Arbeitgebers versichert. In diesem Fall ist es ratsam, sich bei der Pensionskasse zu erkundigen, ob nicht das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto – mindestens teilweise – in die Kasse eingebracht werden könnte. Die Kasse berechnet aufgrund des Alters und des Jahreslohns, wie viel Kapital Ihre Frau bis heute für das Alter hätte sparen können. Ihre Frau soll die Bank anweisen, der Pensionskasse das Freizügigkeitsguthaben noch vor dem 64. Altersjahr zu übertragen. So erhöht sich die Altersrente Ihrer Frau.

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Keine Pensionskasse: Leibrente abschliessen

Ist Ihre Frau nicht mehr in einer Pensionskasse versichert, kann sie mit dem vorhandenen Freizügigkeitsguthaben eine Leibrente abschliessen. Dazu muss sie das Freizügigkeitskonto auflösen, versteuern und das Kapital einem Lebensversicherer übertragen. Bei einer Leibrentenversicherung garantiert der Versicherer eine lebenslange jährliche Rente. Der Abschluss einer Leibrentenversicherung wird meist erst ab 75 Jahren interessant. Aufgrund der abnehmenden Restlebenserwartung offerieren die Lebensversicherer nämlich steigende Renten.

Beziehen Sie selber eine Altersrente aus Ihrer Pensionskasse, macht es vermutlich mehr Sinn, wenn Ihre Frau ihr Freizügigkeitskapital nicht in eine Leibrentenversicherung einbringt, sondern das Kapital zusammen mit Ihrer Altersrente systematisch für den gemeinsamen Lebensunterhalt einsetzt.

Wie funktioniert die Pensionskasse?

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Achtung: Seit 2023 müssen Angestellte 22’050 Franken jährlich verdienen, um bei der Pensionskasse des Arbeitgebers obligatorisch versichert zu sein.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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Arbeitnehmende zahlen jahrelang in die Pensionskasse (zweite Säule) der Arbeitgeberin ein, bei einem Stellenwechsel manchmal sogar in mehrere. Der Beobachter bietet seinen Mitgliedern mit Hilfe von Merkblättern und Vorlagen eine optimale Entscheidungsgrundlage. Etwa zu den Fragen, ob sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt oder wie ein Budgetplan hilft, um Einkünfte und Ausgaben im Pensionsalter im Griff zu haben.