Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, wenn Sie vom Nachbarshund verletzt wurden und nun beim Versicherer selbst Entschädigung fordern wollen.

⎯ 1 ⎯

Wenn mich ein Hund beisst, muss das die Haftpflichtversicherung des Herrchens zahlen, nicht wahr?


Ja, genau..

Partnerinhalte
 
 
 
 

⎯ 2 ⎯

Aber wenn der Hundehalter den Fall nicht anmelden will, bleibe ich auf den Kosten sitzen, oder?


Nein, seit Anfang 2022 nicht mehr – denn seither haben Sie ein direktes Forderungsrecht gegenüber der Versicherung.

⎯ 3 ⎯

Aber wenn ich nicht weiss, welche Versicherung zuständig ist?


Ja, das ist mühsam. Sie müssen selbst bei den Versicherungen herumfragen, indem Sie zum Beispiel eine Mail schreiben.

Wie Sie die Versicherung anschreiben, sehen Sie in dieser Musterformulierung (Word-Download). Noch einfacher geht es mit dieser E-Mail-Vorlage an die Baloise.

Für die Versicherer Generali, Mobiliar, Helvetia, Axa, Allianz, ZurichVaudoise und Smile Direct nutzen Sie die verlinkten Kontaktformulare.

⎯ 4 ⎯

Was muss ich noch beachten?


Notieren Sie sich Zeitpunkt und Ort des Geschehens und stellen Sie die Kosten detailliert zusammen – etwa Arztrechnungen, welche Sie wegen Franchise und Selbstbehalt selbst bezahlen. Und die Jobaufträge, die Sie wegen der Verletzung nicht annehmen konnten.

So viel für heute.


Viel Erfolg!

Wenn Ihnen das geholfen hat, klicken Sie unten auf «Folgen», um über das nächste «Hesch gwüsst?» informiert zu werden.

Der Beobachter gibt Rat

Haben Sie noch Fragen? Beim Beobachter-Beratungszentrum stehen Ihnen über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten zur Seite und unterstützen Sie bei juristischen Angelegenheiten. Schliessen Sie jetzt ein Abo ab oder buchen Sie eine Einzelberatung.

Mehr erfahren

Jetzt folgen, um über neue «Hesch gwüsst?» per E-Mail informiert zu werden