Das passiert beim Umzug mit dem Stromvertrag
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: Wann Sie den geplanten Umzug dem Elektrizitätswerk mitteilen müssen.
Veröffentlicht am 26. März 2025 - 15:44 Uhr
Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wie Ihr Stromvertrag beim Wohnortwechsel mitzügelt.
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Muss ich meinen Umzug beim Elektrizitätswerk melden?
Ja – zumindest ist das in den meisten Gemeinden der Schweiz so.
In manchen Kantonen macht das auch die Vermieterschaft.
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Wieso?
Damit die Anschlüsse umgeschaltet werden können und Sie nicht weiter für allfällige Stromkosten der neuen Mieterschaft belastet werden.
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Was, wenn ich das verpasst habe und die Rechnung meiner Nachfolger erhalte?
Dann kann man reklamieren – spätestens dann wird das Elektrizitätswerk die Sache regeln.
Die Rechnung der Nachmieter muss man nicht bezahlen, weil es dafür keine vertragliche Grundlage gibt.
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Wie geht das?
Meistens können Sie das bequem online melden.
Woran Sie beim Zügeln sonst noch denken müssen, finden Sie hier auf unserem Rechtsratgeber.
So viel für heute.
Viel Erfolg beim Zügeln!
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