So verlängern Sie die Frist für die Steuererklärung
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: Warum das mit der Fristverlängerung eine gute Sache ist.
Veröffentlicht am 13. März 2025 - 11:01 Uhr
Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wenn Sie es nicht schaffen, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen.
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Warum muss ich überhaupt Steuern zahlen?
Damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann.
Er sorgt etwa dafür, dass unsere Kinder gebildet werden und später für uns Ältere brav AHV einzahlen. Oder dass wir nicht an einer Nitrosamin-Vergiftung sterben, wenn wir unsere Fingernägel lackieren.
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Und wie lange habe ich Zeit für die Steuerklärung?
Das ist kantonal verschieden – meistens muss man die Erklärung Ende März abgeben, mit allen Beilagen. Und fast überall steht das auf der Steuererklärung.
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Das ist doch viel zu kurz!
Stimmt, das ist wirklich eine Zumutung. Wer die Frist nicht einhalten kann, muss ein Gesuch stellen, damit sie verlängert wird.
Auf Juristisch heisst das: Steuererklärungseinreichefristverlängerungsgesuch. Kleiner Scherz – es heisst einfach nur Fristverlängerungsgesuch.
Wichtig: Das Gesuch muss man innerhalb der laufenden Frist einreichen.
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Wie geht das?
Fest steht: Man muss es ans Steueramt schicken.
Die übrigen Koordinaten sind regional verschieden. In vielen Gemeinden kann man das Gesuch online einreichen und bekommt unkompliziert eine Bewilligung. Teils muss man nicht mal eine Begründung liefern, teils ist es gratis.
In manchen Kantonen geht es gar ohne schriftliches Gesuch. Dort kann man einfach mit dem erhaltenen Einzahlungsschein die Bearbeitungsgebühr einzahlen.
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Was, wenn ich das nicht schaffe?
Das ist keine Option – dann ist fertig lustig.
Denn: Wer weder Steuererklärung noch Fristverlängerungsgesuch einreicht, wird vom Steueramt gemahnt.
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Ja, und?
Dann gilt es ernst. Wer auch von diesem letzten Zwick an der Geissel nicht erwacht, der wird vom Steueramt eingeschätzt. Das heisst: Es schätzt Vermögen und Einnahmen aufgrund eigener Annahmen.
Und dabei ist nur eines ziemlich sicher: Die Rechnung wird höher ausfallen, als wenn man die Steuererklärung eingereicht hat. Und: Man kann sogar eine Busse kassieren.
So viel für heute
Viel Erfolg!
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