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Aber Achtung: Sie können nicht jederzeit aus dem Vertrag aussteigen. Grundsätzlich ist man an die in der Police festgehaltene Laufzeit gebunden. Entweder man kündigt ordentlich auf Ende des Vertragsablaufs – oder auf Ende eines Vertragsjahrs, wenn man explizit ein jährliches Kündigungsrecht vereinbart hat.

In der Regel ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorgesehen. Das Ende der Vertragsdauer muss nicht mit dem Jahreswechsel übereinstimmen. Läuft die Versicherung zum Beispiel bis zum 31. Januar 2022, muss die Kündigung spätestens bis zum 31. Oktober 2021 bei der Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Am besten schickt man sie per Einschreiben.

Neben der ordentlichen Kündigung kann man in bestimmten Fällen auch ausserordentlich kündigen:

1. Prämienerhöhung

Ändert die Versicherung die Höhe der Prämien oder des Selbstbehalts oder verschlechtert sie die Leistungen, haben Sie das Recht, die Police auf den Zeitpunkt der Vertragsänderung zu kündigen. Ihre Kündigung muss am letzten Tag, bevor die neue Prämie gilt, bei der Versicherung eingetroffen sein. Aber Achtung: Wenn die Versicherung die Prämie erhöht, weil Sie selbst eine Anpassung (etwa des Selbstbehalts) verlangt haben, haben Sie dieses Kündigungsrecht nicht.

2. Fahrzeugwechsel

Wechseln Sie das Fahrzeug , haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Versicherungsanbieter zu wählen. Teilen Sie dies am besten umgehend der alten Versicherung mit. Sie muss den Vertrag auflösen und Ihnen die vorausbezahlte Jahresprämie anteilmässig zurückerstatten. Den neuen Versicherungsnachweis schicken Sie dem Strassenverkehrsamt und legen den alten und den neuen Fahrzeugausweis im Original bei. Die neue Versicherung haftet Ihnen gegenüber ab dem Umschreibedatum beim Strassenverkehrsamt.

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Sich in dem Dschungel von Autoversicherungen zurechtzufinden, ist nicht einfach. Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Versicherungen sich anbieten, ob Teilkasko oder Vollkasko, welche Schäden durch sie gedeckt werden und wann sich eine Zeitwertzusatz- und Parkschadenversicherung wirklich lohnt.

3. Halterwechsel

Wenn zum Beispiel infolge eines Erbgangs das Fahrzeug den Besitzer wechselt, erlischt die Kaskoversicherung von allein. Die Haftpflichtversicherung geht jedoch auf den neuen Halter über, damit gewährleistet ist, dass kein Auto ohne Haftpflichtschutz herumfährt. Der neue Besitzer kann diese innert 14 Tagen nach Übergang kündigen. Die alte Haftpflichtversicherung erlischt, sobald im Fahrzeugausweis die neue Gesellschaft steht.

4. Schadensfall

Wenn die Versicherung im Schadensfall eine Entschädigung zahlt, haben sowohl Sie wie auch die Versicherung die Möglichkeit zu kündigen Autoversicherung Darf die Autohaftpflicht einfach kündigen? . Die Fristen sind in den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) geregelt. Die Haftung der Versicherung erlischt 14 Tage nach dem Eintreffen der Kündigung. Die vorausbezahlte Jahresprämie erhalten Sie anteilmässig zurück, wenn der Vertrag länger als ein Jahr besteht und es sich nicht um einen Totalschaden handelt.

5. Wegfall des Risikos

Wenn Sie künftig aufs Autofahren verzichten und deshalb das Auto definitiv weggeben, können Sie ebenfalls vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen und die Prämie anteilmässig zurückfordern. Da Sie kein Auto mehr haben, fällt das versicherte Risiko weg – was Ihnen den vorzeitigen Ausstieg aus der Versicherung ermöglicht.

Beachten Sie: Auch wenn Sie ganz normal auf Ende der Laufzeit aussteigen wollen, müssen Sie die Kündigungsfrist gemäss den Bedingungen der Police einhalten und schriftlich kündigen. Mit dem Ablaufdatum auf der Police wird lediglich das Ende der Vertragsdauer bezeichnet, während der eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich ist. Die Police ist damit nicht automatisch aufgehoben. Falls Sie nicht kündigen und die Versicherung sich auch nicht bei Ihnen meldet, verlängert sich die Police jeweils um ein Jahr. Das hat durchaus auch einen Vorteil. So steht man nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz da.

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Mustervorlage «Kündigung Autoversicherung»

Hat sich die Prämie Ihrer Autoversicherung erhöht oder haben Sie einfach nur das Fahrzeug gewechselt? Mit der Mustervorlage «Kündigung der Autoversicherung» können Beobachter-Abonnentinnen bequem zum nächstmöglichen Termin kündigen.

Vorzeitige Vertragsauflösung: Nicht schummeln!

Achtung: Wenn man bei der Kündigung der Autoversicherung trickst, kann es richtig teuer werden.

Wenn Sie die Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug für drei Jahre abgeschlossen haben, können Sie – wie oben beschrieben – den Vertrag nur bei einem Schaden, einer Prämienerhöhung oder beim Wechsel von Fahrzeug oder Halter vorzeitig kündigen. Wählt der neue Eigentümer oder Halter eine andere Versicherung, erlischt der laufende Vertrag gemäss Gesetz automatisch, und man erhält bezahlte Prämien anteilmässig zurück.

Wenn der Wechsel nur zum Schein Autoversicherung Bei der Police schummeln? erfolgt, spricht man von einem fiktiven Wechsel. Folgende Konstellationen wirken verdächtig:

  • Man überträgt das Auto auf die Gattin oder ein anderes Familienmitglied, obwohl man es weiter benutzt und zahlt.
  • Das Auto wird auf die Firma eingelöst, obwohl man es weiterhin nur privat fährt.
  • Man gibt die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt ab und teilt der Versicherung mit, man fahre nicht mehr. Ein paar Tage später löst man die Schilder wieder ein.
     

Findet die Versicherung heraus, dass der Wechsel fiktiv war, bleibt der alte Vertrag bestehen. Dann muss man die Prämien sowohl für die alte wie auch die neue Versicherung bezahlen.

Tipp: Um solche Doppelzahlungen zu vermeiden, vereinbaren Sie mit der neuen Versicherung, dass die neue Versicherung erst dann zu laufen beginnt, wenn der bestehende Vertrag tatsächlich abgelaufen ist. Falls die alte Versicherung feststellt, dass es sich um einen fiktiven Wechsel handelt, muss man nicht doppelt zahlen. Noch besser: Sie verlangen beim Abschluss einer Versicherung ein jährliches Kündigungsrecht.

Welche Versicherung zahlt was?
  • Autohaftpflichtversicherung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Autobesitzerinnen und Autobesitzer, die ohne diesen Versicherungsschutz unterwegs sind, machen sich strafbar. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie mit dem Fahrzeug Dritten zufügen. Dazu gehören Sach- und Personenschäden, aber auch der Lohnausfall einer geschädigten Person. Schäden des Halters oder seiner Familie fallen nicht darunter.
  • Teilkaskoversicherung: Im Unterschied zur Autohaftpflichtversicherung ist die Teilkasko freiwillig. Sie zahlt die nicht selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug infolge Feuer, Diebstahl und Elementarschäden (etwa Hagel, Steinschlag und Lawinen), Glasbruch oder Kollision mit Tieren. Je nach Police sind die Leistungen unterschiedlich.
  • Vollkaskoversicherung: Diese deckt zusätzlich zu den Schäden der Teilkasko selbst verschuldete Kollisionsschäden. Deshalb spricht man auch von einer Kollisionskaskoversicherung. Sie lohnt sich in erster Linie für neue Autos, da man bei Totalschäden einen hohen Wertverlust hat.
  • Parkschadenversicherung: Sie zahlt Parkschäden , die unbekannte Personen verursacht haben. Die Teilkasko kommt nicht dafür auf. Die Vollkasko zwar schon – dort müssen Sie aber einen Selbstbehalt und eine Rückstufung der Bonusstufe in Kauf nehmen.
  • Insassenversicherung: Sie zahlt, wenn eine mitfahrende Person verunfallt. Die Insassenversicherung ist in der Regel überflüssig, weil Erwerbstätige in der Schweiz obligatorisch gegen Unfälle versichert sind – für Heilungskosten und ihren Erwerbsausfall. Nichterwerbstätige (etwa Hausmänner oder Studentinnen) sowie Selbständige, die nicht den vollen Schutz der Unfallversicherung haben, können bei ihrer Krankenkasse einen zusätzlichen Schutz bei Unfalltod oder Invalidität abschliessen, der umfassender ist. Die Insassenversicherung gewährt diesen Schutz nur bei Autounfällen.
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