Was Kunden von Helvetia und Baloise jetzt wissen müssen
Aus zwei Versicherungsgesellschaften wird eine: die Helvetia Baloise. Der Beobachter erklärt, was das für Kundinnen und Kunden bedeutet.
Veröffentlicht am 25. April 2025 - 15:04 Uhr
Helvetia und Baloise wollen sich zusammenschliessen.
Die Versicherungen Helvetia und Baloise wollen sich zusammenschliessen. Wenn alle Aktionäre zustimmen und die nötigen Bewilligungen vorliegen, soll per Ende Jahr die Helvetia Baloise Holding AG entstehen, die zweitgrösste Versicherungsgruppe der Schweiz mit Sitz in Basel.
Das Beobachter-Beratungszentrum erreichen nun erste Fragen dazu, was die Fusion für bestehende Versicherungen bedeutet. Wir geben die wichtigsten Antworten.
Kann ich meinen Vertrag wegen der Fusion vorzeitig kündigen?
Nein. Wer seine Versicherung kündigen will, muss sich weiterhin an den bestehenden Vertrag halten. Das heisst, es gilt die Kündigungsfrist, die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgehalten ist. Denn mit der Fusion von Helvetia und Baloise gehen alle Aktiven und Passiven automatisch auf die neue Gesellschaft über. So steht es im Gesetz. Dieser Vorgang nennt sich Universalsukzession und räumt den Versicherten kein vorzeitiges Kündigungsrecht ein.
Anders ist es zum Beispiel, wenn es sich nicht um eine Fusion handelt, sondern um eine Übertragung von Versicherungsbeständen auf ein anderes Unternehmen, wobei das alte Unternehmen fortbesteht. Hier muss das neue Unternehmen die betroffenen Versicherten einzeln informieren. Und zwar innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Aufsichtsbehörde Finma den Übertrag bewilligt hat. Versicherte können den Vertrag dann innerhalb von drei Monaten kündigen.
Wie komme ich sonst aus dem Vertrag?
Wenn die neue Gesellschaft die Prämien erhöht, können die Versicherten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag, an dem noch die alte Prämie gilt, bei der Gesellschaft eintreffen. Aber Achtung: Erhöht die Versicherung die Prämie aus einem bestimmten Grund, etwa weil man einen anderen Versicherungsschutz wünscht, gilt die normale Kündigungsfrist.
Eine Ausstiegsmöglichkeit gibt es auch, wenn es einen Schaden gab und die Versicherung dafür Geld bezahlt hat. Oft sehen die AVB vor, dass man in diesen Fällen innert 14 Tagen kündigen kann, nachdem das Geld der Versicherung auf dem Konto eingetroffen ist.
Eine Kündigung ist zudem möglich bei einer sogenannten Handänderung. Verkauft man zum Beispiel sein Auto oder sein Haus, gehen etwa die Motorfahrzeughaftpflicht- oder die Gebäudewasserversicherung auf den neuen Eigentümer über. Lehnt dieser den Übergang innerhalb von 30 Tagen ab, erlöschen die Versicherungen.
Durch die Fusion ist auch ein Stellenabbau geplant. Was haben Angestellte zu erwarten? Die wichtigsten Facts
- Helvetia, Medienmitteilung 22. April 2025: Helvetia und Baloise schliessen sich zur zweitgrössten Versicherungsgruppe der Schweiz zusammen und schaffen einen führenden europäischen Versicherer
- Helvetia: Fusionsvertrag (PDF, Download)
- Baloise, Medienmitteilung 22. April 2025: Baloise und Helvetia schliessen sich zur zweitgrössten Versicherungsgruppe der Schweiz zusammen und schaffen einen führenden europäischen Versicherer
- Fedlex: Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG), Artikel 22
- Fedlex: Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG), Artikel 62