Das müssen Sie rechtlich beachten
Wie darf ich meine Website nennen? Welche Bilder darf ich verwenden? Die wichtigsten Antworten rund um das Erstellen einer eigenen Website bekommen Sie hier.
aktualisiert am 18. November 2019 - 11:16 Uhr
Wer für den Verein, die Hochzeit oder den Verkauf der selbstgemachten Fotografien «schnell» eine eigene Website (Begriffserklärungen siehe Glossar) erstellen möchte, merkt ebenso schnell, dass dieses Vorhaben wohl zeitaufwändiger ist als anfänglich angenommen. Baukasten-Websites von Anbietern wie «Jimdo» oder «wix» machen heute zwar das Erstellen einer eigenen Website auch ohne Programmierkenntnisse möglich. Was dabei jedoch häufig unterschätzt wird, sind die rechtlichen Aspekte. Damit der Auftritt im Internet korrekt ist und später keine Schadensersatzforderungen oder Bussen ins Haus flattern, gilt es, die eigene Website unter anderem auf folgende Punkte zu prüfen:
- Urheberrecht (Recht am eigenen Bild)
- Namensrecht
- Impressumspflicht
- AGB
- Datenschutzerklärung
- Werbung
- Internationale Websites
Welche Gesetze Sie beachten müssen, hängt vom Inhalt und Zweck Ihrer Website ab und ist daher sehr individuell. Einen grundsätzlichen Unterschied macht es, ob die Website einen E-Commerce beinhaltet oder nicht. Das heisst, ob Sie einen Onlineshop betreiben oder nicht.
- Idee und Ziel: Was soll durch die Website erreicht werden? Wer ist die Zielgruppe?
- Konzept erstellen: Was soll auf die Website? Welche Kategorien braucht es? Welche Navigation macht Sinn und ist für die Zielgruppe benutzerfreundlich?
- Hosting-Anbieter und Produkt wählen: Wieviel Speicherkapazität ist nötig? Wie umfassend soll der Kundenservice des Hosters sein? Welcher Hoster bietet für die eigenen Bedürfnisse den besten Preis?
- Inhalte produzieren: Texte, Bilder, Videos, Blog etc.
- Inhalte auf Webseite einfügen, durch Vorlagen relativ einfach
- Vorschauversion ausprobieren, verschiedene Leute die Website testen lassen, Rechtschreibung überprüfen
- Veröffentlichen
- Wartung der Website, regelmässig updaten
Das Schweizer Urheberrecht schützt Inhalte im Internet, wenn eine individuelle geistige Schöpfung vorliegt. Dazu zählen Fotos, Videos, Musik, Texte usw. Solche Inhalte dürfen ohne Zustimmung des Urhebers nicht öffentlich verbreitet werden. Zulässig ist nur die Nutzung für den Eigengebrauch, aber wenn Sie für Ihre Website – sie gilt als öffentlich – zum Beispiel ein fremdes Bild verwenden, verstossen Sie eventuell gegen das Urheberrecht des Fotografen und handeln damit illegal. Es gibt Anwälte und Bildagenturen, die illegal verwendete Bilder systematisch suchen und den Website-Betreiber abmahnen sowie Schadensersatz fordern. Der Beobachter berichtete über solche Fälle.
Damit Sie Bilder, Videos und so weiter legal auf der Website verwenden dürfen, müssen Sie entweder die Lizenz dafür kaufen oder Bilder suchen, die explizit kostenlos verwendet werden dürfen. Wer ganz sicher sein will, verwendet eigene Fotos. Unabhängig davon, woher Sie die Videos, Texte, Bilder und Töne nehmen, müssen Sie eine Quellenangabe machen.
Bei Bildern, auf denen Personen zu sehen sind, müssen Sie das Recht am eigenen Bild beachten. Wer zum Beispiel für die Vereinswebsite Mitglieder abbildet, muss deren Einverständnis haben. Es ist ratsam, dieses Einverständnis aus Beweisgründen schriftlich einzuholen. Wichtig dabei zu wissen, ist, dass jede – auch schriftliche – Einwilligung ohne spezielle Begründung jederzeit widerrufen werden kann.
Verstösst man gegen das Urheberrecht, wenn man ein Produktbild aus dem Web für eine Verkaufsplattform verwendet? Sind Creativ Commons-Lizenzen immer kostenlos? Ist es erlaubt, unter Freunden einen Film vorzuführen, den man vorher aus dem Internet heruntergeladen hat? Und was kommt mit künstlicher Intelligenz im Rahmen des Urheberrechts auf uns zu? Mitglieder des Beobachters erhalten Antworten auf diese und weitere Fragen.
- 1Urheberrecht: Was ist geschützt?
- 2Wie sind Fotos im Internet urheberrechtlich geschützt?
- 3Lichtbildschutz – was heisst das?
- 4Upload und Download trotz Copyright
- 5Creative Commons-Lizenzen: Was ist erlaubt?
- 6Wie ist künstliche Intelligenz urheberrechtlich geregelt?
- 7Gilt das EU-Urheberrecht auch in der Schweiz?
Ebenfalls zu beachten – unabhängig vom Website-Zweck – sind Namens- und Markenrechte. Bei der Auswahl einer eigenen Domain sollten Sie darauf achten, dass der Name der Website so einzigartig wie möglich ist. Damit sie in den Suchmaschinen weit oben erscheint und die richtigen Personen anspricht, macht es Sinn, Schlüsselbegriffe in die Domain einzubauen. Bekannte Namen sollten Sie wegen Verwechslungsgefahr vermeiden. Auch Abkürzungen sind heikel, da diese oft mehrdeutig sein können. Sollte es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, weil jemand dieselbe Domain verwenden möchte, zählt nicht, wer die Domain zuerst hatte. In den meisten Fällen gewinnt das grössere Unternehmen oder die bekanntere Persönlichkeit. Um herauszufinden, ob die gewünschte Domain bereits verwendet wird, bieten die Hoster eine sogenannte Whois-Abfrage an, mit dem die Domain getestet werden kann.
In der Schweiz gilt keine allgemeine Impressumspflicht. Websites jedoch, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, unterliegen dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dadurch auch der Impressumspflicht. Im Sinne der Transparenz rät der Beobachter-Rechtsberater Daniel Leiser aber auch nicht-kommerziellen-Websites wie etwa Blogs zu einem Impressum. Das erhöht die Seriosität der Seite und das Vertrauen der Nutzer. Wer die eigene Wohnadresse nicht angeben möchte, kann zu diesem Zweck ein Postfach führen.
Das Impressum muss nicht zwingend als «Impressum» gekennzeichnet sein, es muss aber immer gut auffindbar sein, zum Beispiel in der Fusszeile und folgende Punkte beinhalten:
- Vorname und Nachname oder bei einer Firmenwebsite den Firmennamen
- Postadresse des Wohnsitzes oder des Firmensitzes
- E-Mail-Adresse
Als E-Commerce-Betreiber müssen Sie drei weitere Punkte aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) befolgen:
- Sie müssen auf der Website auf die einzelnen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinweisen.
- Sie müssen den Nutzern die technischen Mittel zur Verfügung stellen, mit denen sie Eingabefehler vor der Abgabe der Bestellung erkennen und korrigieren können.
- Sie müssen den Kunden die Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen.
Ausserdem müssen Sie die «Button»-Lösung beachten. Der Bestellbutton muss genauen Bestimmungen der Preisbekanntgabeverordnung entsprechen. Entweder vermerken Sie den Preis direkt auf der Schaltfläche zur Bestellung oder Sie geben den Preis in unmittelbarer Nähe des Bestellbuttons an. Zulässige und unzulässige Beispiele von «Button»-Lösungen finden Sie – vom Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) zusammengestellt – hier.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind kein zwingender Teil einer Website, aber der Verband des Schweizerischen Versandhandels VSV rät Onlineshop-Betreibern, AGB zu formulieren. Die Beobachter-Rechtsberaterin Nicole Müller empfiehlt, dafür einen Anwalt beizuziehen. Um sich auf das Gespräch mit dem Anwalt vorzubereiten, können Sie sich im Vorhinein überlegen, wie Sie die Geschäftsbedingungen regeln wollen. Laut dem VSV sollten die AGB unter anderem folgende Punkte beinhalten:
- Geltungsbereich
Wer ist der Verkäufer der Ware? - Rückgaberecht
Wollen Sie dem Besteller ein Rückgaberecht einräumen? Welche Formalitäten soll er dabei einhalten? - Versandkosten
Wie hoch sollen die Versandkosten sein? - Garantien
Welche Mängelrechte wollen Sie gewähren? Bieten Sie Ersatzlieferung, Reparatur oder Kaufpreisminderung? Gewähren Sie dem Kunden Garantien , welche über das Gesetz hinausgehen? - Liefergebiet
In welche Länder wollen Sie liefern? Wie, mit welchen Dienstleistern und bis wohin wollen Sie liefern? - Lieferfristen
Welche Lieferfristen sollen gelten? Was passiert bei Nichteinhaltung der Lieferfrist? - Zahlungsmodalitäten
Welche Zahlungsmittel wollen Sie anbieten? Was sind die jeweiligen Bedingungen? - Zahlungsverzug
Was passiert, wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt ? Wollen Sie Mahnspesen verrechnen? - Datenschutz
Was passiert mit den Adressdaten im Bestellprozess? Machen Sie eine Bonitätsprüfung , und werden Daten an Dritte zur Bearbeitung weitergegeben?
Sie müssen das Datenschutzgesetz für den Schutz von persönlichen Daten einhalten. Wenn Sie die Daten der Nutzerinnen und Nutzer speichern oder weiterverwenden, müssen Sie darauf aufmerksam machen, zum Beispiel in den AGB oder in einer separaten Datenschutzerklärung.
Wenn Sie auf Ihrer Website Werbung einbauen wollen, müssen Sie diese eindeutig als solche kennzeichnen. Schleichwerbung ist illegal. Sie müssen sich bewusst sein, dass die Werbung auf einer Schweizer Website über die Landesgrenzen hinaus wirkt – und dass somit auch ausländisches Recht zur Anwendung kommen könnte. Bei Werbung müssen Sie deshalb unbedingt beachten, welche Kennzeichnungspflichten in anderen Ländern gelten.
Wenn Sie über Ihre Website Waren oder Dienstleistungen ins Ausland verkaufen oder Daten von Nutzern aus dem Ausland erfassen, unterliegt das den dortigen Impressumspflichten und Datenschutzgesetzen. In der EU ist das die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO ). Ob Ihre Website davon betroffen ist und welche Konsequenzen das hat, können Sie beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) nachlesen.
- CMS
Wenn Sie über gute Computerkenntnisse verfügen und eine konkrete Vorstellung Ihrer zukünftigen Website haben, können Sie sich mit einem Content-Management-Systemen von Grund auf eine eigene Website bauen mit viel Gestaltungsfreiraum. - Baukasten-Website
Sind Sie etwas weniger technikaffin, bieten diverse Anbieter Programme, mit denen Sie sich relativ einfach eine eigene Website bauen können. Sie befüllen vorgefertigte Text- und Bildfelder und gestalten die Seite in beschränktem Rahmen. - Erstellen lassen
Wenn Ihnen der Aufwand zu gross ist oder Ihnen ein professioneller Auftritt wichtig ist, können Sie Ihre Website von Fachleuten erstellen lassen. Worauf Sie beim Auswählen einer Webagentur achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Website: Die Gesamtheit aller Inhalte, die auf einer Internetadresse abgerufen werden können, z.B. alles was man unter www.beobachter.ch findet.
- Webseite: Die Unterseite einer Website, z.B. Forum.
- Homepage: Die Startseite einer Website.
- URL: Die gesamte Quellenadressierung einer Website, z.B. https://www.beobachter.ch.
- Domain: Die Hauptadresse, auf der die Website läuft, z.B. beobachter.ch.
- Top Level Domain: Der letzte Teil der Internetadresse, der entweder länderspezifisch z.B. .ch oder allgemeingültig z.B. .com, ist. Dem Betreiber einer Top Level Domain muss man jährlich einen gewissen Betrag bezahlen. In der Schweiz ist der Betreiber von .ch die Organisation Switch.
- E-Commerce: Electronic Commerce bezeichnet den Kauf und Verkauf von Produkten über das Internet oder allgemein über eine elektronische Verbindung.
- Hosting: Das Anbieten der nötigen Infrastruktur, um im Internet auftreten zu können (übersetzt: Gastgeberschaft). Der Hoster sorgt unter anderem dafür, dass die Website immer angezeigt wird, wenn ein Besucher sie im Internet aufruft.
- Uptime: Die Betriebszeit, in der der Hoster die Website für Besucher bereitstellt. Diese wird pro Tag, Monat oder Jahr angegeben und sollte zwischen 99 und 100 Prozent betragen.
- Internetprovider: Der Internetprovider hat nichts mit dem Bereitstellen der Website zu tun, sondern sorgt lediglich für die Internetverbindung (z.B. Swisscom, Sunrise, UPC).
- Bandbreite: Die Bandbreite wird benötigt, um die Daten der Website an den Website-Besucher zu übermitteln. Je mehr Daten auf der Website und je mehr Besucher gleichzeitig, desto mehr Bandbreite braucht man.
- Webspace: Der Speicherplatz für eine Website, den man bei einem Hoster mietet. Grosse Firmen haben eigene Server für ihren Webspace.
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