Wer eine Brille oder Kontaktlinsen trägt, weiss: Es ist teuer. Mehrere Hundert Franken gibt man jährlich dafür aus. Das soll sich ändern, findet die grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber. In einer Motion fordert sie, dass Sehhilfen von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. 

Sehhilfen dürften nicht zum Armutsrisiko werden, schreibt die Zürcherin in ihrem Vorstoss. «Sinn der obligatorischen Krankenversicherung ist, die Leistungen zu übernehmen, die man braucht, um gesund zu werden oder zu bleiben», führt Prelicz-Huber gegenüber «20 Minuten» aus. Die Finanzierung soll nicht über höhere Prämien laufen, sondern über Steuergelder. In der Sommersession im Juni wird das Parlament darüber entscheiden.

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Bundesrat: Sehschwäche ist keine Krankheit

Der Vorschlag dürfte wohl einen schweren Stand haben. Bürgerliche lehnen ihn mit Verweis auf die Kosten ab. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es sich bei Sehschwächen um «Varianten der normalen Augenentwicklung handelt, die häufig genetisch bedingt sind». Also keine Krankheit. Weshalb auch die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden sollten.  

Was aber gilt heute in der Schweiz in Sachen Brillen und Kontaktlinsen? Wann übernimmt die Krankenkasse und wann nicht? Und welche Optionen haben Menschen mit Sehschwierigkeiten? 

Grundversicherung: Die Grundversicherung leistet grundsätzlich keine Beiträge mehr an Brillen und Linsen. Aber es gibt Ausnahmen:

  • Sehschwäche durch eine Krankheit, wie etwa Diabetes oder eine Störung des Augenmuskels. 
  • Die Sehhilfe wird im Anschluss an eine Operation benötigt.
  • Die Sehschwäche ist durch die Einnahme verschriebener Medikamente entstanden.

Aber auch hier gibt es Grenzen: Wenn eine der Bedingungen erfüllt ist, beteiligt sich die Grundversicherung mit maximal 180 Franken jährlich. Ausserdem muss man eine ärztliche Verordnung vorlegen können. Selbstbehalt und Franchise fallen weiterhin an und werden von der Grundversicherung entsprechend abgezogen.

Kinder und Jugendliche: Bis zum 18. Lebensjahr beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten von Sehhilfen – mit 180 Franken jährlich. 

Zusatzversicherung: Wenn bereits eine Sehschwäche besteht, wird es schwierig, in eine Zusatzversicherung aufgenommen zu werden, die für Brillen und andere Sehhilfen aufkommt. Versicherungen machen in solchen Fällen einen Vorbehalt: Sie schliessen just Leistungen aus, die im Zusammenhang mit der bereits bestehenden Fehlsichtigkeit stehen.

Wer noch keine Brille braucht, kann hingegen präventiv eine Zusatzversicherung abschliessen, die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen übernimmt. Diese gibt es für wenige Franken im Monat. Die meisten ambulanten Zusatzversicherungen beteiligen sich mit 150 bis 200 Franken daran, aber keine übernimmt die Kosten komplett.

Letztlich wird den meisten Fehlsichtigen nichts anderes übrigbleiben, als selber für Brillen und Kontaktlinsen aufzukommen. Wenn das Budget knapp ist, empfiehlt es sich, dafür Rückstellungen zu bilden.

  • Wichtige Informationen zum Thema Zusatzversicherung finden Sie hier