Brille und Linsen: Soll die Grundversicherung zahlen?
Die Grünen fordern, dass die Grundversicherung für Sehhilfen aufkommt. Was sich ändern soll – und was heute gilt.
Veröffentlicht am 20. Mai 2024 - 15:48 Uhr
Wer eine Brille oder Kontaktlinsen trägt, weiss: Es ist teuer. Mehrere Hundert Franken gibt man jährlich dafür aus. Das soll sich ändern, findet die grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber. In einer Motion fordert sie, dass Sehhilfen von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden.
Sehhilfen dürften nicht zum Armutsrisiko werden, schreibt die Zürcherin in ihrem Vorstoss. «Sinn der obligatorischen Krankenversicherung ist, die Leistungen zu übernehmen, die man braucht, um gesund zu werden oder zu bleiben», führt Prelicz-Huber gegenüber «20 Minuten» aus. Die Finanzierung soll nicht über höhere Prämien laufen, sondern über Steuergelder. In der Sommersession im Juni wird das Parlament darüber entscheiden.
Bundesrat: Sehschwäche ist keine Krankheit
Der Vorschlag dürfte wohl einen schweren Stand haben. Bürgerliche lehnen ihn mit Verweis auf die Kosten ab. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es sich bei Sehschwächen um «Varianten der normalen Augenentwicklung handelt, die häufig genetisch bedingt sind». Also keine Krankheit. Weshalb auch die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden sollten.
Was aber gilt heute in der Schweiz in Sachen Brillen und Kontaktlinsen? Wann übernimmt die Krankenkasse und wann nicht? Und welche Optionen haben Menschen mit Sehschwierigkeiten?
Grundversicherung: Die Grundversicherung leistet grundsätzlich keine Beiträge mehr an Brillen und Linsen. Aber es gibt Ausnahmen:
- Sehschwäche durch eine Krankheit, wie etwa Diabetes oder eine Störung des Augenmuskels.
- Die Sehhilfe wird im Anschluss an eine Operation benötigt.
- Die Sehschwäche ist durch die Einnahme verschriebener Medikamente entstanden.
Aber auch hier gibt es Grenzen: Wenn eine der Bedingungen erfüllt ist, beteiligt sich die Grundversicherung mit maximal 180 Franken jährlich. Ausserdem muss man eine ärztliche Verordnung vorlegen können. Selbstbehalt und Franchise fallen weiterhin an und werden von der Grundversicherung entsprechend abgezogen.
Kinder und Jugendliche: Bis zum 18. Lebensjahr beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten von Sehhilfen – mit 180 Franken jährlich.
Zusatzversicherung: Wenn bereits eine Sehschwäche besteht, wird es schwierig, in eine Zusatzversicherung aufgenommen zu werden, die für Brillen und andere Sehhilfen aufkommt. Versicherungen machen in solchen Fällen einen Vorbehalt: Sie schliessen just Leistungen aus, die im Zusammenhang mit der bereits bestehenden Fehlsichtigkeit stehen.
Wer noch keine Brille braucht, kann hingegen präventiv eine Zusatzversicherung abschliessen, die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen übernimmt. Diese gibt es für wenige Franken im Monat. Die meisten ambulanten Zusatzversicherungen beteiligen sich mit 150 bis 200 Franken daran, aber keine übernimmt die Kosten komplett.
Letztlich wird den meisten Fehlsichtigen nichts anderes übrigbleiben, als selber für Brillen und Kontaktlinsen aufzukommen. Wenn das Budget knapp ist, empfiehlt es sich, dafür Rückstellungen zu bilden.
- Wichtige Informationen zum Thema Zusatzversicherung finden Sie hier.
2 Kommentare
Mein Kind hatte krankheitsbedingt im Alter von 5 Jahren schon etliche Augenoperationen und beidseitig künstliche Linsen. Weder die Krankenkasse noch IV übernahm die Kosten für die Brillen, die er wegen der daraus folgenden Sehbehinderung , Spezialanfertigungen benötigten. Die Brillen kosteten im damaligen Kindesalter weit über 1000.- und das jedes Jahr, da die Sehkraft zunehmend schlechter wurde. Ich musste so, als Alleinerziehende und ohne Rücklagen, über die Jahre über 10.000.- nur alleine für die Brillen aufkommen. Jetzt ist mein Kind volljährig und die Brillen kosten mittlerweile das Doppelte weil erwachsen. Und auch jetzt, muss man erst mal so viele Rücklagen haben, um fast 2000.- für eine Brille praktisch jährlich bezahlen zu können, wenn eine Krankheit derart voranschreitet.
Das ist ein typisches Schweizer Beispiel…..das tut mir sehr leid für Sie! Und als ehemalige Alleinerziehende verstehe ich Sie sehr gut! Das sind Kosten, die kaum zu stemmen sind, ausser man ist von Haus aus reich! Überhaupt verstehe ich ganz und gar nicht, warum eine Sehschwäche keine Krankheit sein soll? Bitte, liebes Parlament, erklären Sie uns das doch mal ganz genau! Ich bin auch Brillenträgerin mit sehr starker Sehschwäche!! Daher muss ich fast jedes Jahr eine neue Brille kaufen!! Zudem kommt bei mir jetzt dann noch der graue Star dazu, dann muss ich komplett neue, andere Gläser haben als bisher, und ich musste schon bis jetzt fast jährlich eine neue Brille haben, es ist doch so, wenn etwas der Regierung nicht passt, dann steht es in der Bundesverfassung und ist nicht vereinbar mit dieser (Aktueller Artikel im Beobachter à propos Gratis-ÖV) und wenn es den Damen und Herren Politiker/innen gerade so gelegen kommt, dann erfinden sie alles Mögliche, um ja nicht zahlen zu müssen!