Für Luis Jansen* (Name geändert) ist der 1. Mai ein heiliger Tag. Seit Jahren steht er dann auf der Strasse und tritt für seine Werte ein. Der 19-Jährige gehört nicht zum linksautonomen Block. Im Herbst zieht er nach Wien, um Theater zu studieren. Die Polizei macht nur ihren Job, hat er lange gedacht. Er hat seine Meinung geändert.

Am diesjährigen 1. Mai war Luis unter den Demonstrierenden, die durch die Zürcher Innenstadt gezogen sind. In Parolen forderten sie mehr Solidarität, weniger Patriarchat, mehr Klimaschutz, weniger Kapitalismus. Es regnete in Strömen, die Leute sangen und lachten. Dann fuhr die Zürcher Stadtpolizei mit Gitterfahrzeugen auf. «Wir waren 400, 500 Gymi-Schülerinnen und Studierende, weder radikal noch gewaltbereit», sagt Luis. Mit Masken, Abstand und guter Stimmung. Zumindest am Anfang. 

Partnerinhalte
 
 
 
 

Die Polizei kesselte die Demonstranten vor dem Bezirksgericht ein, zog den Kreis enger und enger. Benutzte Tränengas und Gummischrot, nachdem in den vorderen Reihen Flaschen geflogen waren. «Ich war eingeschüchtert. Das Aufgebot war riesig und wirkte brutal. Es war meine erste direkte Begegnung mit Repressionen der Polizei.»

Als die Tränengasschwaden die hinteren, friedlichen Reihen trafen, halfen sich die Jugendlichen gegenseitig mit Wasser aus. Es war kalt, alle wollten nach Hause. Fast vier Stunden harrte Luis im Kessel aus, beim Ausgang kassierte er einen Verzeig und eine Wegweisung aus den Kreisen 4 und 5. 

«Ich bin für meine politischen Werte eingestanden. An einer illegalen Demonstration zwar, aber friedlich und Corona-safe. Und die Polizei antwortet mit einem Kessel und Tränengas. Das ist absurd.» 

«Nach diesem Tag habe ich mich mit meinen Rechten auseinandergesetzt. Ich bin gar nicht dazu gekommen, Teil der Veranstaltung zu werden.»

Olivia Novak*, 16, Student

Auch Olivia Novak*, 16, hätte für Gleichberechtigung, Care-Arbeit und gegen sexuelle Gewalt einstehen wollen. An einer Aktion zum Internationalen Tag der Frau, am 6. März in Zürich. Sie musste mit einem Verzeig und einer Wegweisung umkehren, bevor sie überhaupt Teil der Aktion werden konnte. «Ich stand vor dem Denner, wartete auf eine Freundin, trug weder Banner noch Sticker. Plötzlich wollten sechs Polizisten meinen Ausweis sehen.»

Die Schülerin erschrak, war ehrlich, erzählte, dass sie später an einem Postenlauf zum Tag der Frau teilnehmen wollte. Extra dezentral organisiert und auf die Corona-Massnahmen zugeschnitten. Dass die Aktion unbewilligt war, wusste Olivia nicht. 

Bei jeder Demonstration werden Lagebeurteilungen vorgenommen, schreibt die Stadtpolizei Zürich. Ob und wie interveniert werde, entscheide die Einsatzleitung. Immer unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit. Am Tag der Frau sei die Stadtpolizei frühzeitig mit Dialogteams vor Ort gewesen. Personen, die sich nicht von der Veranstaltung entfernten, seien kontrolliert, verzeigt und weggewiesen worden. 

Ein halbe Stunde behielten die Beamten Olivias Ausweis bei sich. Sie hatte Angst, ihre Familie befindet sich mitten im Einbürgerungsverfahren. Sie wurde nach Hause geschickt, auf ihre Fragen antwortete ihr niemand. «Nach diesem Tag habe ich mich mit meinen Rechten auseinandergesetzt Recht Was darf die Polizei? . Ich bin gar nicht dazu gekommen, Teil der Veranstaltung zu werden. Mein Verzeig und meine Wegweisung waren unverhältnismässig.»

Kritik von Rechtsexperten

«Die Polizei darf einkesseln, verzeigen oder wegweisen, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die öffentliche Gesundheit gefährdet sieht», sagt Viktor Györffy. Er ist Rechtsanwalt und Präsident des Vereins grundrechte.ch. «Aber die Gefährdung muss naheliegend sein, und die polizeilichen Massnahmen dürfen sich nur gegen Personen richten, von denen die Gefahr ausgeht. So die Theorie. Die Praxis sieht anders aus.»

In den letzten zwölf Monaten sind sich Polizei und Jugend oft gegenübergestanden. Am 1. Mai, am Tag der Frau, an den Osterkrawallen in St. Gallen, an der Klimastreik-Besetzung auf dem Bundesplatz. Überall ist die Polizei mit Verweis auf die Corona-Schutzmassnahmen gegen die Bewegungen vorgegangen.

Nicht nur in Luis' oder Olivias Kollegenkreis häufen sich die Geschichten von unangenehmen, konfrontativen Begegnungen. Das hat auch Viktor Györffy beobachtet. «Viele Einsätze sind überbordet», sagt er. «650 Wegweisungen in St. Gallen in nur einer Nacht oder das präventive Auflösen eines Postenlaufs, bei dem alle Schutzmassnahmen eingehalten worden sind. Nicht nur die Jugend sollte sich da nach der Verhältnismässigkeit fragen.»

Der Spielraum für die politische Grundrechtsausübung macht dem Experten Sorgen, er werde immer enger. «Demonstrationen sind so legitim wie Volksinitiativen oder Referenden. Wenn die Polizei ungerechtfertigt gegen solche Aktionsformen vorgeht, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, Politik zu betreiben.» 

«Wenn sogar Sitzstreiks in kleinen Gruppen im Freien aufgelöst werden, dann muss man sich fragen, gegen welche Gefährdung die Polizei vorgeht.»

Manuela Schiller, Anwältin

Das Demonstrationsrecht verteidigt auch Manuela Schiller. Sie gehörte zu einer Gruppe von Politikerinnen und Rechtsanwältinnen, die gegen das Verbot von Kundgebungen mit mehr als 15 Personen Beschwerde eingelegt hat. Das Verwaltungsgericht Zürich entschied Anfang Mai, dass das Verbot verfassungswidrig war.

«Auch die Jungen haben ein Recht auf politische Meinungsäusserung. Es ist Aufgabe der Kantone, dieses zu gewährleisten. Wenn sogar Sitzstreiks in kleinen Gruppen im Freien aufgelöst werden, dann muss man sich fragen, gegen welche Gefährdung die Polizei vorgeht.»

Festhalten an Verzeigungen

Auf die Anfrage des Beobachters, ob die bisherigen Verzeigungen aufgrund der verfassungswidrigen 15er-Bestimmung nun zurückgezogen werden, sagt der Stadtrichter Jörg Ganster: Die meisten Verzeigungen ahndeten neben der nicht eingehaltenen 15er-Regel auch die Teilnahme an einer unbewilligten Demo. Die Verzeigungen blieben deshalb bestehen. 

Der 18-jährige Jonas Buser* und seine Kollegen vom Klimastreik Bern hatten ein ausgedrucktes Schutzkonzept dabei, als sie im Dezember mit einer Fotoaktion vor einer CS-Filiale auf die Rolle des Finanzplatzes im Klimawandel hinweisen wollten. Sie waren zu fünft, trugen Schutzmaske, hielten Abstand.

Die Berner Polizisten sagten, sie sollen die Banken in Ruhe lassen, machten einen Journaleintrag und wiesen sie weg. Als am gleichen Abend eine Raiffeisen-Filiale versprayt wurde Schlagen, Kiffen, Sprayen Mit diesen Strafen müssen Jugendliche rechnen , wurden Jonas und seine vier Kollegen vorgeladen. «Wir sind plötzlich unter Generalverdacht gestanden. Und Corona-Gegner lässt man friedlich marschieren.»

In Sippenhaft

Werden Jugendliche kollektiv abgestraft? «Eine Tendenz zur Übergeneralisierung ist vorhanden», sagt Grundrechts-Experte Viktor Györffy. Leute, die einem Muster entsprächen, würden vorschnell in polizeiliche Massnahmen verwickelt, ob Minderheiten, Fussballfans oder jugendliche Demonstranten.

«Das schwelende Gewaltpotenzial wird oft als Erklärung für das Vorgehen herangezogen. In den letzten Jahren hat die Gewaltbereitschaft bei Demonstrationen allerdings eher abgenommen, polizeiliche Repressionen nicht», sagt Anwältin Manuela Schiller.

Ein Bild lässt Luis seit dem 1. Mai nicht los. Der «Tages-Anzeiger» hatte es vor der Demo im Ticker gepostet. Es zeigt rote Figuren, Zielscheiben auf der Wiese des Kasernenareals in Zürich. Die Polizei übte den 1.-Mai-Einsatz. «In meinem Kollegenkreis sind die Repressionen ein Dauerthema. Viele sind wütend, viele haben Angst. Fast alle sind sich einig, dass es nicht nur in den USA einen Systemwandel in der Polizeiarbeit braucht.»

Dem Beobachter schreibt die Stadtpolizei Zürich, dass ihr keine Radikalisierung, kein Graben aufgefallen sei. Sie stehe in ständigem Kontakt mit Jugendlichen im öffentlichen Raum.

Rechtsratgeber
Mehr zu Polizei

Um für Recht und Ordnung zu sorgen, kann die Polizei diverse Aktionen im Rahmen der Verhältnismässigkeit durchführen. Doch auch Sie haben Rechte! Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied, ob die Polizei beispielsweise zu Leibesvisitationen und Hausdurchsuchungen berechtigt ist und was Sie bei einer Verkehrskontrolle erdulden müssen.