«Kennen Sie das Medikament Medikamente 10 Tabletten pro Tag – ist das nicht zu viel? schon?» Wer diese Frage in der Apotheke mit Nein beantwortet, wird beraten. Das ist zwar nett, hat aber in manchen Fällen auch seinen Preis. So kann eine Packung rezeptpflichtiger Voltaren Retard-Dragées, die eigentlich nur rund 14 Franken kostet, schnell mit einem Zuschlag von 7.55 Franken versehen werden.

Weshalb dürfen Apotheken diese Zuschläge verrechnen?

Apothekerinnen und Apotheker beraten Patienten, kontrollieren Rezepte und informieren über mögliche Nebenwirkungen. Vor 2001 wurden diese Leistungen entschädigt, indem sie einen fixen Anteil des Verkaufspreises von Medikamenten enthielten. Im Jahr 2001 wurden die sogenannten leistungsorientierten Abgeltungen (LOA) zwischen Apotheken und Krankenkassen ausgehandelt und vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt. Dadurch können Apotheker ihre Beratungsleistungen direkt verrechnen. Der Anreiz, die eigene Marge durch möglichst grosse Verpackungen und teure Medikamente zu steigern, ging so verloren.

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Seit 2007 gehören zu den leistungsorientierten Abgeltungen auch der Beratungs- und Bezugs-Check. Da die Checks nur kassenpflichtige Arzneimittel betreffen, bleibt die Beratung bei rezeptfreien Medikamenten gratis.

Einen Medikamenten-Check ...

... verrechnet die Apotheke, wenn sie das Rezept im Vier-Augen-Prinzip noch einmal prüft.

Bei Unklarheiten nimmt die Apothekerin oder der Apotheker Rücksprache mit dem Arzt, der das Rezept ausgestellt hat. Pro Arznei darf eine Pauschale von 4.30 Franken verrechnet werden.

Der Bezugs-Check ...

... in der Höhe von 3.25 Franken kommt hinzu, wenn die Apotheke ein Patientendossier anlegt oder das bestehende Dossier aktualisiert. Darin wird vermerkt, welche Medikamente ein Patient einnimmt. Da diese oft von verschiedenen Ärzten verschrieben wurden, prüft die Apothekerin, ob die Gefahr von Wechselwirkungen besteht.

Können Patienten auf den Zuschlag verzichten?

Nein. Kontrolle und Beratung gehören zur Berufspflicht der Apotheker, deshalb haften sie auch bei Behandlungsfehlern.

Die beiden Checks machen laut dem Apothekerverband aber auch dann Sinn, wenn der Patient bereits vom Arzt instruiert wurde: «Apothekerinnen und Apotheker haben ein unübertroffenes Fachwissen in punkto Arzneien, deren Wirkung und Dosierung», sagt Rahel Rohrer von pharmaSuisse. «Sie können Generika empfehlen und prüfen Wechselwirkungen von Medikamenten Medikamente Vor schweren Schäden wird zu spät gewarnt

Der Verband weist auf eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Arzt und Apothekern hin: «Während der Arzt diagnostiziert und Medikamente verschreibt, berät die Apothekerin deren sichere Anwendung.»
 

«In den Pauschalen sind viele Leistungen erfasst, die nicht immer nötig sind.»

Ivo Meli, Stiftung für Konsumentenschutz


Es gibt allerdings wenige Apotheken, die bewusst auf die Tarife verzichten. Die Stiftung für Konsumentenschutz aktualisiert jährlich eine Liste dieser Apotheken und unterstützt deren Vorgehen. «Natürlich steht die Information der Patienten an erster Stelle. Trotzdem sind in den Pauschalen viele Leistungen erfasst, die nicht immer nötig sind», kritisiert Ivo Meli vom Konsumentenschutz.

Besonders stossend sei, dass chronisch Kranke Chronisch Kranke Die chronisch Vernachlässigten , die dasselbe Medikament über Monate oder Jahre regelmässig beziehen, die Zuschläge jedes Mal von Neuem bezahlen müssten. Rohrer widerspricht: «Gerade bei Patienten mit Dauerrezept ist es wichtig, die Therapie engmaschig zu betreuen und die Therapietreue zu unterstützen, damit ein optimaler Erfolg gewährleistet wird.» Der Verband empfiehlt den Apotheken, die Checks vorzunehmen und zu verrechnen – um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und ungedeckte Kosten zu verhindern.

Wer seine Medikamente direkt beim Arzt bezieht – das ist mittlerweile in den meisten Kantonen möglich –, zahlt für diese keine zusätzliche Gebühr. Allerdings wird der Beratungsaufwand da pro Zeiteinheit entschädigt.

Wissen, was dem Körper guttut.
«Wissen, was dem Körper guttut.»
Chantal Hebeisen, Redaktorin
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