Kann eine Minderjährige über eine Operation entscheiden?
Unsere 16-jährige Tochter will sich am Knie operieren lassen. Wir sind dagegen. Darf das Spital den Eingriff gegen unseren Willen durchführen?
Veröffentlicht am 12. März 2024 - 17:40 Uhr
Ja, wenn Ihre Tochter gültig in die Operation einwilligen kann. Dazu müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Volljährig und damit handlungsfähig muss die Tochter aber nicht sein – denn für die Einwilligung in sogenannte Heileingriffe genügt es, wenn sie urteilsfähig ist.
Doch wann sind Minderjährige urteilsfähig? Bei Kindern unter zwölf geht man nur selten von Urteilsfähigkeit aus. In der Regel müssen die Eltern als gesetzliche Vertretung einer medizinischen Massnahme zustimmen oder sie ablehnen. Bei Kindern zwischen 12 und 16 Jahren muss anhand der Gesamtumstände ermittelt werden, ob sie in Bezug auf den spezifischen Eingriff urteilsfähig sind. Oft braucht es dazu eine Fachperson, etwa eine Psychologin.
Wenn ein Kind als urteilsfähig gilt, kann es sich für oder gegen die medizinische Massnahme entscheiden – auch gegen den Willen der Eltern. Bei 16-Jährigen geht man generell davon aus, dass sie selber entscheiden können.
Keine experimentellen Operationen
Damit die Einwilligung der Tochter gültig ist, braucht es weitere Voraussetzungen. Sie muss über alle Risiken und alternativen Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt worden sein, und zwar früh genug: bei planbaren Operationen möglichst einige Tage vorher. Zudem dürfen keine sogenannten Willensmängel vorliegen. Das wäre etwa der Fall, wenn der Eingriff als Routineoperation erklärt wird, sich aber als experimentell herausstellt.
Und die Patientin muss die Möglichkeit haben, das Ganze frei zu widerrufen – also etwa ohne überhöhte Kostenfolgen befürchten zu müssen. Verboten ist auch die sogenannte übermässige Bindung der Persönlichkeit: Die Patientin kann nicht auf die Möglichkeit verzichten, ihre Einwilligung in eine Operation später zu widerrufen.
Ihre 16-jährige Tochter ist also grundsätzlich urteilsfähig. Wenn auch alle weiteren Kriterien erfüllt sind, kann sie über die Operation frei entscheiden.
Kinder und Jugendliche haben verschiedene Rechte und Pflichten. Beobachter-Mitglieder erfahren, ob Eltern mithaften, wenn das Kind einen teuren Kaufvertrag eingeht, ob die Post des Filius geöffnet werden darf und was besorgte Eltern tun können, wenn die 14-jährige Tochter sich ein Tattoo stechen will.
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1 Kommentar
Solange der grösste Teil der Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, sind die Sorgen eher der Gesundheit gewidmet. Unsere Kinder allerdings haben sich die Weisheitszähne ziehen lassen, was unerwartete Ausgaben von mehreren Tausend Franken nach sich zieht.