Das ist korrekt. Es gibt verschiedene Vorschriften dazu, wann Krankenkassen etwas an Medikamente zahlen müssen und wie viel. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn das Medikament auf der Spezialitätenliste aufgeführt ist. Dort steht auch, welcher Preis höchstens vergütet wird.

Grundsätzlich werden 10 Prozent der Kosten an den jährlichen Selbstbehalt von 700 Franken angerechnet. Bei Originalmedikamenten, deren Preis nicht auf das Preisniveau der Generika gesenkt wird, beträgt der Selbstbehalt jedoch 40 Prozent.

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Der Bundesrat hat bestimmt, dass die Versicherten die Hälfte des ausserordentlichen Selbstbehalts von 30 Prozent selber zahlen müssen. Von den gesamten Medikamentenkosten werden also nur 25 Prozent für den jährlichen Selbstbehalt berücksichtigt. 15 Prozent zahlen Sie immer aus dem eigenen Sack.

Ein Rechenbeispiel

Ein Beispiel: Das Originalpräparat kostet 100 Franken. 40 Prozent davon, also 40 Franken, beträgt der Selbstbehalt. An den jährlichen Selbstbehalt von 700 Franken werden grundsätzlich 10 Prozent angerechnet, also 10 Franken.

Von den restlichen 30 Prozent, also 30 Franken, wird die Hälfte an den jährlichen Selbstbehalt angerechnet. Das wären 15 Franken. 15 Prozent der Gesamtkosten, also 15 Franken, muss die Patientin immer selber zahlen – auch wenn der jährliche Selbstbehalt von 700 Franken bereits aufgebraucht ist.

Ärztinnen und Apotheker müssen darüber informieren, wenn ein günstigeres Generikum vorhanden ist. Wer aus gesundheitlichen Gründen das Originalpräparat braucht, etwa weil man gewisse Füllstoffe im Generikum nicht verträgt, muss nur 10 Prozent selber zahlen. Die werden vollumfänglich an den Selbstbehalt angerechnet. Der Arzt muss diesen Umstand aber in einem ärztlichen Zeugnis bestätigen.

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