Die AHV zahlt ab 1. Juli einen Pauschalbetrag für zwei Hörgeräte statt nur für eines Hörgeräte Einohr-Senioren . Beidseitig hörbehinderte AHV-Rentner können neu 1237.50 Franken beantragen statt 630 Franken wie bisher. Der Betrag wird alle fünf Jahre ausbezahlt, sofern ein anerkannter Facharzt das Hörproblem bestätigt. Wer anerkannt ist, weiss die IV-Stelle des Wohnkantons.

Bisherige Antragsteller werden bei diesem Systemwechsel benachteiligt. Wer beispielsweise im April 2018 trotz beidseitiger Hörbehinderung nur Geld für ein Hörgerät erhalten hat, kommt erst im April 2023 in den Genuss des AHV-Pauschalbetrags für beide Ohren. Denn es gilt eine Wartefrist von fünf Jahren.

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Warten Sie mit dem Antrag für das Hörgerät bis zum 1. Juli

Massgebend ist das Datum auf dem Antragsformular. Wer neu ein Hörgerät braucht Hörgeräte und ihr Nutzen Mehr Lebensqualität im Alltag , sollte den Antrag deshalb frühestens am kommenden 1. Juli ausfüllen und den Arztbesuch bis dann aufschieben. Sonst wird der Antrag unter dem alten System bearbeitet und nur halb so viel Geld ausbezahlt.

Eine Ausnahme macht das Bundesamt für Sozialversicherung nur dann, wenn sich die Hörleistung so stark verschlechtert Hörprobleme Jetzt stell dich nicht taub… , dass das Hörgerät nicht mehr passt. Dann haben AHV-Rentner Anspruch auf den höheren Pauschalbetrag unabhängig von der Fünfjahresfrist.

Weitere Informationen zu AHV-Beiträgen für Hörgeräte

So gehen Sie vor, damit die AHV für zwei Hörhilfen bezahlt:

Wissen, was dem Körper guttut.
«Wissen, was dem Körper guttut.»
Chantal Hebeisen, Redaktorin
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