AHV zahlt bald für zwei Hörgeräte
Die AHV zahlte bisher nur für eine Hörhilfe einen Beitrag. Wer beidseitig schwerhörig ist, musste den Aufpreis selbst berappen. Nun ändert sich dies – doch muss man bei den Fristen aufpassen.
Veröffentlicht am 22. Mai 2018 - 09:38 Uhr,
aktualisiert am 22. Mai 2018 - 09:23 Uhr
Die AHV zahlt ab 1. Juli einen Pauschalbetrag für zwei Hörgeräte statt nur für eines . Beidseitig hörbehinderte AHV-Rentner können neu 1237.50 Franken beantragen statt 630 Franken wie bisher. Der Betrag wird alle fünf Jahre ausbezahlt, sofern ein anerkannter Facharzt das Hörproblem bestätigt. Wer anerkannt ist, weiss die IV-Stelle des Wohnkantons.
Bisherige Antragsteller werden bei diesem Systemwechsel benachteiligt. Wer beispielsweise im April 2018 trotz beidseitiger Hörbehinderung nur Geld für ein Hörgerät erhalten hat, kommt erst im April 2023 in den Genuss des AHV-Pauschalbetrags für beide Ohren. Denn es gilt eine Wartefrist von fünf Jahren.
Massgebend ist das Datum auf dem Antragsformular. Wer neu ein Hörgerät braucht , sollte den Antrag deshalb frühestens am kommenden 1. Juli ausfüllen und den Arztbesuch bis dann aufschieben. Sonst wird der Antrag unter dem alten System bearbeitet und nur halb so viel Geld ausbezahlt.
Eine Ausnahme macht das Bundesamt für Sozialversicherung nur dann, wenn sich die Hörleistung so stark verschlechtert , dass das Hörgerät nicht mehr passt. Dann haben AHV-Rentner Anspruch auf den höheren Pauschalbetrag unabhängig von der Fünfjahresfrist.
So gehen Sie vor, damit die AHV für zwei Hörhilfen bezahlt:
- Hier finden Sie Merkblätter und Formulare, wie Sie ein Hörgerät beantragen.
- Hier finden Sie den Leitfaden des Bundesamts für Sozialversicherungen