Kann Mann den verweigern?
Kann ein Mann unter Gewaltandrohung zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden? Das Bundesgericht hat diese Frage nun endgültig beantwortet.
aktualisiert am 8. September 2016 - 14:28 Uhr
Konkret geht es um den Fall von Beat Dahinden*, der gelegentlich mit einer Prostituierten verkehrte. Nachdem diese einen Sohn geboren hatte, musste sie erfahren, dass ihr damaliger Ehemann nicht der biologische Vater ist. In der Folge kam Dahinden als erster Kandidat in Frage, da er zu der Frau zur damaligen «kritischen Zeit beigewohnt» habe, so das Gericht. Doch der mutmassliche Vater lehnte einen Vaterschaftstest ab und wehrte sich nun vor Gericht dagegen, dass Behörden diese Probe unter Zwang durchführen wollen.
Die Motive, warum der Mann diesen Test im Anschluss verweigerte und den Terminen stets unentschuldigt fern blieb, gehen aus den veröffentlichten Dokumenten nicht hervor. Das Bundesgericht schrieb im Urteil 5A_492/2016, dass Dahinden offenbar selber davon ausgehe, dass er der Vater sei. «Trotzdem», so die Richter, «wollte er ernsthafte Zweifel an seiner vermuteten Vaterschaft erwecken. Doch auch für den Freier einer Dirne kann eine Vaterschaft nur dann zu Fall gebracht werden, wenn dies mittels naturwissenschaftlicher Methoden geschieht.»
Das Bundesgericht hat also wie bereits sämtliche Vorinstanzen zuvor veranlasst, den Vaterschaftstest durchzuführen – notfalls auch unter Anwendung körperlichen Zwangs. Das in der Verfassung verankerte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstimmung rechtfertige auch Zwangsmassnahmen. Eine DNA-Probe, die mittels Wangenschleimhautabstrich gemacht werde, sei zwar nicht das einzige Verfahren, um eine Vaterschaft festzustellen – aber ein übliches und von daher im vorliegenden Fall anzuwenden.
Für Karin von Flüe, Expertin für Familienrecht am Beobachter-Beratungszentrum, ist dieses Urteil sinnvoll: «Das Interesse des Kindes, den biologischen Vater zu kennen, wiegt höher als der Zwang für einen mutmasslichen Vater, sich diesem DNA-Abstrich zu stellen.» Was sei denn so schlimm daran, schnell den Mund aufzumachen und mit einem Wattestäbchen etwas Speichel abzugeben? «Es tut nicht weh, ist nicht gefährlich und dauert wenige Sekunden», sagt von Flüe. «Es ist ein äusserst effizienter Weg, um in einer wichtigen Frage für Klarheit zu sorgen.»
*Name geändert
In der Regel teilen sich geschiedene oder getrennt lebende Paare die elterliche Sorge. Für den Alltag stellen sich dabei aber einige Fragen: Wie soll das Besuchsrecht geregelt werden, welche Entscheide können Elternteile alleine treffen und inwiefern haben die Behörden ein Mitspracherecht? Erhalten Sie als Beobachter-Mitglied die Antworten dazu.
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