Seit zwei Monaten klingelt es täglich mindestens ein Mal bei der Familie von Arx in Olten an der Tür. An sich nichts Ungewöhnliches.

Bloss: Die Besucher wollen gar nicht zu ihnen. Sie kommen vorbei und wollen ein vermeintliches Schnäppchen abholen, das sie auf Facebook Marketplace entdeckt haben.

Etwa ein neues iPhone 14 für 280 Franken (Originalpreis über 600 Franken) oder eine neue Nintendo-Switch-Konsole für 100 Franken (Originalpreis 299 Franken).

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«Die Leute chatten mit den angeblichen Verkäufern, bis sie bei uns vor der Haustür sind.»

Corinne von Arx, Betroffene

Doch die von Arx’ haben nichts zu verkaufen. «Die Inserate werden von mindestens zwei Profilen aufgegeben, die vermutlich gefälscht sind», sagt Corinne von Arx gegenüber dem Beobachter.

Die mutmasslichen Betrüger geben den Käuferinnen und Käufern die Adresse in Olten an, damit diese die Artikel dort abholen. «Die Leute kommen teils von weit her und chatten mit den angeblichen Verkäufern, bis sie bei uns vor der Haustür sind.»

Dann breche der Kontakt ab «Zustand: Wie neu» Was tun, wenn Onlineverkäufer lügen? , und eine weitere Kontaktaufnahme sei nicht mehr möglich, berichteten ihr die enttäuschten Kaufwilligen.

Die Polizei winkt ab

Als der Spuk begann, erwähnten die Käufer teilweise, dass sie bereits eine Anzahlung geleistet Roselle AG Geld kassiert, Ware nicht geliefert hätten. Heute sei das nicht mehr der Fall.

«Was die Verkäufer davon haben, die Leute zu uns zu schicken, ohne etwas zu verdienen, weiss ich nicht», sagt von Arx.

«Die Beamten sagten uns, wir hätten keinen bezifferbaren Schaden und könnten deshalb nichts unternehmen.» 

Corinne von Arx

Als die Familie sich bei der Polizei meldet, um abzuklären, ob sie mit rechtlichen Schritten gegen das ständige Geklingel vorgehen kann, winken die Beamten ab. «Man sagte uns, wir hätten keinen bezifferbaren Schaden und könnten deshalb nichts unternehmen.» 

Fremde Adresse benützen ist Identitätsdiebstahl 

Doch das stimmt nicht ganz: Seit September 2023 gibt es im Strafgesetzbuch den Straftatbestand des Identitätsmissbrauchs. Wer die Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung verwendet, kann bestraft werden, wenn er der anderen Person dadurch Schaden zufügt oder sich selbst oder Dritten einen Vorteil verschafft.

«Das ständige Klingeln an der Haustüre könnte bereits genügen.»

Norina Meyer, Expertin beim Beobachter-Beratungszentrum

Norina Meyer vom Beobachter-Beratungszentrum sagt, ein Identitätsmissbrauch könne bereits mit einem fremden Vor- und Nachnamen begangen werden – oder eben mit einer fremden Adresse.

«Dass die Opfer finanziell geschädigt werden, wird allerdings nicht verlangt.» Das ständige Klingeln an der Haustüre könnte bereits genügen. «Oder eben, dass sich die Täter irgendwie bevorteilen», sagt Meyer. Das letzte Wort habe wie immer das Gericht.

Kurzerhand ein Schild an der Tür

Familie von Arx löste das Problem auf Anraten der Polizei anders, wie sie in einem Beitrag des Lokalsenders Radio 32 sagte: Sie befestigten neben dem Hauseingang ein Schild, das auf den Betrug hinweist. Und den ungebetenen Besuchern erklärt, dass sie nichts mit der Verkaufsanzeige auf Facebook zu tun haben.

Wie schütze ich mich vor Identitätsdieben?

Was Prominenten im Internet passiert, kann auch Normalsterblichen geschehen: Die eigene Identität wird gefälscht.

Der Beobachter zeigt Ihnen, was Sie zum Thema Identitätsdiebstahl wissen müssen – und wie Sie sich schützen können.