Erneut macht die Firma Datacom GmbH in Zürich von sich reden: Ende letzte Woche haben ihre Kunden ein Schreiben bekommen, mit dem Datacom die Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ankündigt: «Im Zuge der Optimierung unserer Dienstleistungen haben wir die Preise und die AGB angepasst», schreibt sie nach vier ausschweifenden Abschnitten.

Doch erst im beigefügten Kleingedruckten liest man, dass ihre Werbesperrmassnahmen zusätzlich zur «Einschreibegebühr» von CHF 99.– neu CHF 69.90 pro Jahr kosten sollen. Ursprünglich hatte sie die 99 Franken als «einmaligen» Beitrag bezeichnet. Ebenfalls nur im Kleingedruckten steht, dass sich der Vertrag jährlich verlängert, wenn man ihn nicht rechtzeitig kündigt.

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Einseitige Vertragsänderung ist ungültig

Zahlreiche Beobachter-Mitglieder haben sich im Beratungszentrum gemeldet und wollen wissen, ob sie diese Vertragsänderung akzeptieren müssen. Nein. Das müssen sie nicht. Denn Verträge können nicht einseitig geändert werden. Und wenn sich jemand nicht meldet, kann daraus auch kein Einverständnis abgeleitet werden.

Doch um ein langes Hin und Her zu vermeiden, rät der Beobachter zu einer kurzen Antwort: Am besten weist man die Vertragsänderung zurück (siehe Musterbrief). Diese Mitteilung kann man mailen oder mit normaler Post schicken. Auf keinen Fall sollte man die notierte Telefonnummer anwählen. Diese kostet nämlich CHF 2.90 pro Minute.

Schon in der Vergangenheit hat der Beobachter über die Datacom GmbH berichtet:

Neue Business-Idee: Werbeanrufer verspricht: «Nie mehr Werbeanrufe»
Werbesperre: Datacom mit neuem Abzocker-Trick


Falls Sie ebenfalls Probleme mit Datacom haben: Den Musterbrief herunterladen.