Eingelöster Gutschein wird automatisch zu Abo
Die Firma Hello Fresh steht in der Kritik. Denn für viele Kunden ist nicht klar, dass sie ein Abo abschliessen, sobald sie den Gutschein einlösen.
Veröffentlicht am 3. Juli 2020 - 12:03 Uhr
Hello Fresh liefert per Post Rezepte samt allen Zutaten nach Hause. Damit trifft die deutsche Firma den Nerv der Zeit. Auf der Website wirbt sie mit dem Motto «Wir sparen Dir Zeit und Geld». Manchmal auch nicht, zeigen Beschwerden.
Viele Kundinnen und Kunden sind auf Hello Fresh gestossen, weil sie einen Gutschein erhalten haben: zum Beispiel von der Krankenkasse, als Geburtstagsgeschenk oder als Werbung per Post.
Das Problem: Vielen wird nicht klar, dass man ein Abo abschliesst, wenn man den Gutschein einlöst. «Beim Bestellen ist mir nie ein Button aufgefallen, der ein Einverständnis für einen Vertragsabschluss verlangt hätte», sagt eine Kundin. Auf einem Gutschein, der dem Beobachter vorliegt, gab es keinen Hinweis auf ein Abo; auf anderen war er leicht zu übersehen.
Die Überraschung kommt dann, wenn man vom Kundendienst aufgefordert wird, eine zweite Kochbox auszuwählen. Wer sich beschwert, bekommt zur Antwort, dass das Abo nicht einfach storniert werden könne. Erst jetzt realisieren viele Kundinnen und Kunden, dass sie ein Abo abgeschlossen haben, das nicht sofort kündbar ist.
Mehrere Fälle, die dem Beobachter vorliegen, zeigen: Trotz mehrmaliger Stornierungsbegehren wurde eine zweite und sogar dritte Kochbox ausgeliefert und in Rechnung gestellt. In zwei Fällen wurde mit Betreibung gedroht. «Obwohl ich die zweite Kochbox nicht bestellt hatte, bezahlte ich die Rechnung. Ich erhalte aber immer neue Mahnungen», sagt eine andere Kundin. Auf den Rat des Betreibungsamts hin ignoriert sie mittlerweile diese Drohungen.
Hello Fresh ging auf die Fragen des Beobachters nicht ein. Die Firma schreibt nur, dass es sich um einen wöchentlichen Kochbox-Service handle, der online im Kundenkonto oder in der App verwaltet werden könne. Die Kunden hätten die Möglichkeit, Lieferungen zu stoppen oder den Service zu unterbrechen.
In der Schweiz kann jeder eine Betreibung einleiten, egal ob eine Forderung besteht oder nicht. Wie wehrt man sich da gegen einen ungerechtfertigten Zahlungsbefehl? Und: Darf das Inkassobüro zusätzliche Spesen erheben? Beobachter-Mitglieder erhalten Rat mit Vertragsvorlagen, Checklisten und mehr.