Kein AHV-Geld wegen A-Post Plus
Ein Brief mit A-Post Plus gilt als zugestellt, auch wenn er noch gar nicht ausgehändigt wurde. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Veröffentlicht am 22. Januar 2020 - 16:00 Uhr
Vor über zehn Jahren stürzte Irene Zimmermann aus dem Fenster sechs Meter in die Tiefe. Sie brach sich beide Füsse und den rechten Unterarm. Seither sitzt sie im Rollstuhl, eine Arthrose versteift ihre Gelenke.
Um die Pflegekosten decken zu können, beantragte sie eine Hilflosenentschädigung. Es ging um 812 Franken monatlich. Die Suva lehnte das Gesuch ab. Zusammen mit ihrem Anwalt entschied Zimmermann, den Entscheid anzufechten. Dann kam die böse Überraschung.
Das Gericht trat gar nicht erst auf die Beschwerde ein, da sie angeblich zwei Tage zu spät eingetroffen war. Der Anwalt hatte den abschlägigen Bescheid an einem Montag erhalten und berechnete wie üblich die 30-tägige Beschwerdefrist. Was er nicht wusste: Die Frist lief bereits ab Samstag.
Was war geschehen? Die Suva schickte den Brief an einem Freitag per A-Post Plus ab. Wie bei normaler A-Post werden solche Schreiben am nächsten Tag zugestellt. Der Empfänger muss, anders als bei einem eingeschriebenen Brief, den Erhalt nicht quittieren. A-Post-Plus-Briefe haben eine Nummer, mit der sich das Zustelldatum der Post ermitteln lässt. In Zimmermanns Fall erfasste die zuständige Poststelle den Brief am Samstag als zugestellt. «Irrtümlich», wie die Post zugibt, da mit dem Anwalt eine Vereinbarung besteht, dass Post vom Samstag erst am Montag zugestellt wird.
Das Verwaltungsgericht des Kantons interessierte das nicht, genauso wenig das Bundesgericht. Massgebend sei nicht, wann der Empfänger den Brief bekomme, sondern wann er im Postfach liege. Das sei mittels der Nummer von A-Post Plus «zweifelsfrei feststellbar». Der Anwalt hat gar kein Postfach, doch das spielte keine Rolle. Dass der Anwalt am Samstag «faktisch keinen Zugriff auf seine Post hatte, ändert nichts», heisst es im Urteil.
A-Post Plus kann also zu einer Fristenfalle werden. Trotzdem setzen Behörden, Versicherungen und Anwälte immer häufiger auf diese Versandart. Es lohnt sich in jedem Fall, das genaue Zustelldatum nachzuprüfen. Für Irene Zimmermann ist es zu spät. Sie steht mit leeren Händen da.
Was bedeuten Begriffe wie Plafonierung der AHV-Rente oder Splitting? Beobachter-Mitglieder erhalten weiterführende Informationen, mit welchem Einkommen sie im Alter rechnen und wie sie sich gegen einen Entscheid der AHV wehren können.
2 Kommentare
Einmal mehr stellt sich die Frage ob die „Mitarbeiter“ in all den Ämtern überhaupt wissen wer ihren Lohn bezahlt und für wen sie zu arbeiten hätten. Diese Ämter, respektive die dort angestellten Sesselfurzer erfinden täglich neue unnütze Vorschriften um sich wichtig zu machen und uns das Leben zu erschweren. Die Grundidee ist scheinbar denjenigen die mit solchen Ämtern kommunizieren müssen das Leben so schwer wie möglich zu machen, dass sie es gar nicht erst versuchen, denn es könnte sonst in Arbeit ausarten.
ein derart schäbiges Verhalten ist der Schweiz unwürdig, schlussendlich muss dann wieder die Sozialhilfe einspringen ....... sehr intelligent