Reiseveranstalter konkurs – was können Kunden tun?
Thomas Cook, der älteste Reisekonzern der Welt, ist pleite. Auch Tochtergesellschaften wie Condor oder Neckermann Reisen sind betroffen. Was heisst das für Kunden?
Veröffentlicht am 24. September 2019 - 16:20 Uhr
Die Pleite des legendären Reiseveranstalters Thomas Cook wirft komplizierte Fragen auf. Dass das Unternehmen international tätig war und eine eigene Airline sowie zahlreiche Tochtergesellschaften hatte, macht es nicht einfacher. Zudem ist bei verschiedenen Tochtergesellschaften noch unklar, wie es weitergeht – etwa bei Neckermann Reisen. Für betroffene Kunden ist entscheidend, bei welcher Firma in welchem Land sie gebucht haben, und ob es sich um eine Einzelleistung oder eine Pauschalreise handelt.
Drei Beispiele aus dem Beratungszentrum des Beobachters:
Beispiel 1: Hans A. hat direkt bei der Airline Condor einen Flug gebucht.
Condor gehört zwar zur Thomas-Cook-Gruppe. Laut aktuellen Informationen der Airline sollte Hans A. aber keine Probleme haben. Hans A. hat damit Grund zur Hoffnung, dass er wie geplant fliegen kann. Kunden jedoch, die einen Condor-Flug in einem Pauschalreisepaket gebucht haben, werden von der Airline nicht transportiert.
Beispiel 2: Anita R. hat bei Neckermann Reisen Deutschland eine Pauschalreise gebucht – Flug mit der Airline Condor und Hotel.
Anita R. kann beim Hotel
nachfragen: Hat es von Neckermann Reisen das Geld für die Übernachtungen bereits erhalten? Dann sollte dem Hotelaufenthalt nichts entgegenstehen. Allerdings muss Anita R. einen neuen Flug buchen und zusätzlich bezahlen – Condor wird sie nicht transportieren. Wenn das Hotel das Geld noch nicht erhalten hat, fällt die ganze Reise ins Wasser.
Immerhin sind deutsche Pauschalreiseveranstalter verpflichtet, das Reisegeld abzusichern – welche Versicherung zuständig ist, steht in den Reiseunterlagen, im Sicherungsschein. Wie viel Geld Anita R. erstattet erhält, ist aber noch unklar.
Beispiel 3: Franziska F. hat über Neckermann Reisen Schweiz eine Ferienwohnung gebucht.
Wenn Neckermann der Vermieterin das Geld bereits überwiesen hat, sollte es keine Probleme geben – Franziska F. fragt am besten kurz bei der Vermieterin nach. Wenn diese das Geld noch nicht erhalten hat, kann Franziska F. die Ferienwohnung
nicht beziehen – ausser sie bezahlt die Miete nochmals direkt. Ihren Verlust kann sie in Deutschland gegen Neckermann geltend machen – und ihn allenfalls im Insolvenzverfahren eingeben.
Momentan werden Spam-Mails mit dem Betreff «Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise» verschickt. Kunden sollen Pass- und Kreditkartendaten offenbaren, um Ihr Geld zurückzubekommen. Ignorieren und löschen Sie die E-Mail! «Thomas Cook hat zu keiner Zeit E-Mails dieser Art an Kunden verschickt», heisst es auf der Website des Reiseveranstalters.
2 Kommentare
Mein Bespiel ist noch nicht dabei: Habe nur Flug auf condor Webseite gebucht von zürich nach cancun. Einer der Flüge wäre mit Thomas Cook Airline gewesen und wurde storniert ohne dass ich von Condor informiert wurde und auch beim Anruf kam null Unteratützung. Ich musste neuen Flug buchen. Wo kann ich mich melden?
Ich habe bei Neckermann gebucht, jedoch zum Glück noch Nicht bezahlt. Bin ich jetzt ohne Strafe von dem Vertrag raus? Und kann beim Hotel direkt buchen?