Neuer Ärger mit Viagogo
Die Ticketplattform Viagogo treibt es immer bunter und bietet Tickets für Konzerte an, die es gar nicht gibt. Kunden sollten das Geld zurückfordern.
Veröffentlicht am 15. April 2021 - 14:34 Uhr,
aktualisiert am 26. April 2021 - 11:29 Uhr
Viagogo gibt sich als Online-Plattform aus, über die Private übrig gebliebene Tickets verkaufen können. Doch es gibt Beweise, dass sie teils nur vorgaukelt, Tickets zu vermitteln: Tatsächlich wird eine Art Bestellprozess ausgelöst, wenn ein Kunde auf Viagogo bestellt. Kunden treibt die angebliche Ticketbörse mit horrenden Preisen, ungültigen oder nicht gelieferten Tickets zur Weissglut. In Genf läuft ein Strafverfahren wegen Wucher, Irreführung und illegalem Ticketverkauf. Viagogo bestreitet, selber Tickets zu kaufen oder zu verkaufen.
Neuerdings verkauft die Plattform auch Tickets von Veranstaltungen, die coronabedingt bereits abgesagt sind. Dabei versichert sie, dass die Veranstaltung durchgeführt wird. Dies konnte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) mit Testkäufen nachweisen und hat Strafanzeige wegen Betrug und unlauterem Wettbewerb eingereicht. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass Viagogo dieses Mal ungeschoren davonkommt», sagt Cécile Thomi von der SKS.
Viagogo schreibt auf Anfrage, Kunden über den Status eines Events so schnell wie möglich zu informieren. Und gibt sich kundenfreundlich: «Sollten Nutzer Tickets für eine Veranstaltung kaufen, die bereits abgesagt ist oder zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt wird, haben sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung».
Damit bestätigt Viagogo die klare Rechtslage – denn Käuferinnen haben einen Rückforderungsanspruch gemäss Obligationenrecht: Weil der Vertrag von Anfang an unmöglich zu erfüllen war, ist er ungültig. Zudem können Kunden geltend machen, dass Viagogo sie über die Durchführung des Events getäuscht hat. Die Strafanzeige der SKS hilft, den Sachverhalt zu belegen.
Falls Viagogo entgegen ihrer Aussage nicht bezahlt, können Ticketkäufer mit dem Musterbrief des Beobachters (siehe Box unten) den Betrag zurückfordern. Wenn dies auch nichts nützt, muss die Käuferin betreiben oder klagen – und das ist mit Aufwand und Gebühren verbunden. Immerhin stünden die Prozesschancen durch die klare Rechtslage gut.
Als Reaktion auf den Artikel bekräftigt Viagogo über ihre deutsche PR-Agentur nochmals, den Kunden das Geld zurückzuzahlen. Und: Damit die Rückforderungen direkt bei der zuständigen Stelle landen würden und die Auszahlung schneller erfolge, sollten Kunden die Forderung nicht per Post, sondern direkt über das Viagogo-Kundenportal eingeben. Dagegen spricht grundsätzlich nichts - wichtig ist aber, dass die Konsumentinnen beweisen können, dass sie ihre Forderung innert einem Jahr geltend gemacht haben, nachdem sie von ihrem Anspruch erfahren haben. Darum empfiehlt es sich, Bildschirmfotos von der Eingabe im Kundenportal zu machen und abzuspeichern.
Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei, das Geld für Tickets von abgesagten Events von Viagogo zurückzufordern.
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