Einen «Lichtblick» nennt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz SKS den Entscheid zum VW-Abgasskandal. Das Zivilgericht Genf hat den Importeur Amag dazu verurteilt, den Kaufpreis eines VW Touran zu erstatten, mit einem Abzug für die Nutzung. Unter dem Strich dürfte es um rund 15'000 Franken gehen. Zuvor waren alle Versuche, auch in der Schweiz Schadenersatz zu erhalten, fehlgeschlagen. Die SKS, die im Namen von 6000 Betroffenen geklagt hatte, war aus formalen Gründen vor Bundesgericht gescheitert. 

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Nach Bekanntwerden des Abgasskandals sollte ein Software-Update bewirken, dass die Autos die Abgasnormen einhalten. Doch im Genfer Fall zeigte ein Gutachten, dass auch mit Update der Stickoxidausstoss rund ein Drittel über dem Erlaubten lag.

Die Amag sieht «Ungereimtheiten» im Gutachten. Es widerspreche eigenen Messungen. «Wir hatten leider keine Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug zu prüfen.» Die Amag will das Urteil weiterziehen und betrachtet das Ganze als Einzelfall.

Anders Anwalt Jacques Roulet, der das Urteil erwirkt hat. Gemäss «Le Temps» vertritt er insgesamt rund 350 Betroffene. Er hat nun an VW und Amag appelliert, die Fahrzeugbesitzer freiwillig zu entschädigen.

Weitere Fälle von Abgasproblemen nach dem Update sind dem TCS nicht bekannt. Bei früheren Messungen habe man keine Verstösse entdeckt. Allerdings könnten sich die Emissionen im Lauf der Zeit durch Verschleiss verändern.

Das Bundesamt für Strassen will sich wegen des laufenden Verfahrens nicht konkret äussern. «Wir sind gespannt auf ein rechtsgültiges Urteil.» Für allfällige Konsequenzen wäre allerdings vor allem das deutsche Kraftfahrtbundesamt zuständig, denn es hat die europäische Gesamtgenehmigung für das Software-Update erteilt, verbindlich auch für die Schweiz. 

Von Einzelklagen wird abgeraten

Sara Stalder findet es plausibel, dass der Genfer Fall kein Einzelfall ist. «Wenn die Probleme so leicht mit einem Software-Update gelöst werden können – warum hat VW das nicht von Anfang an gemacht?»

Die SKS rät wegen des Kostenrisikos nicht zu individuellen Klagen. Schliesslich hat das Genfer Gutachten 15'000 Franken gekostet. «Klar ist», so Stalder, «dass in der Schweiz jetzt endlich das Instrument des kollektiven Rechtsschutzes eingeführt werden sollte.» Damit Betroffene nicht weiterhin allein gegen mächtige Konzerne klagen müssen.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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