Tisch reserviert, dann abgesagt – muss ich jetzt zahlen?
Ich habe für den Hochzeitstag in einem schicken Hotel reserviert. Nun will meine Frau lieber ins Theater. Schulde ich eine Entschädigung, wenn ich absage?
Veröffentlicht am 9. April 2025 - 06:00 Uhr
Nein, Sie müssen nichts zahlen, wenn Sie die Reservation früh genug absagen. Dann hat das Restaurant die Möglichkeit, den Tisch an andere Gäste zu vergeben. Dem Wirt entsteht kein finanzieller Schaden, und es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Forderung.
Anders sieht es aus, wenn Sie kurzfristig stornieren und das Restaurant die Plätze nicht mehr besetzen kann. Dann kann der Wirt grundsätzlich eine Entschädigung verlangen, weil ihm durch Ihre Absage ein finanzieller Verlust entsteht. Restaurants fordern aber in solchen Fällen selten Geld – sie wollen die Kundschaft nicht verärgern.
Es gibt aber auch Betriebe, die in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen eine pauschale Entschädigungsregelung für kurzfristige Absagen verankern. Wenn Sie bei der Reservierung darauf hingewiesen wurden, kann das Restaurant diese Gebühr verlangen. Teils muss man auch die Kreditkarte angeben, dann kann sie direkt abgebucht werden.
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