Nein, Sie müssen nichts zahlen, wenn Sie die Reservation früh genug absagen. Dann hat das Restaurant die Möglichkeit, den Tisch an andere Gäste zu vergeben. Dem Wirt entsteht kein finanzieller Schaden, und es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Forderung.

Anders sieht es aus, wenn Sie kurzfristig stornieren und das Restaurant die Plätze nicht mehr besetzen kann. Dann kann der Wirt grundsätzlich eine Entschädigung verlangen, weil ihm durch Ihre Absage ein finanzieller Verlust entsteht. Restaurants fordern aber in solchen Fällen selten Geld – sie wollen die Kundschaft nicht verärgern.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Es gibt aber auch Betriebe, die in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen eine pauschale Entschädigungsregelung für kurzfristige Absagen verankern. Wenn Sie bei der Reservierung darauf hingewiesen wurden, kann das Restaurant diese Gebühr verlangen. Teils muss man auch die Kreditkarte angeben, dann kann sie direkt abgebucht werden.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren