Die Lockvogel-Methode der Reiseportale
Kundinnen können nicht alle Online-Angebote von Reiseveranstaltern tatsächlich buchen. Das kann strafbar sein.
Veröffentlicht am 6. Juni 2019 - 18:12 Uhr
Es klang nach einem guten Deal: neun Tage Malediven für zwei Personen im luxuriösen Bungalow. Vollpension, Möglichkeiten zum Schnorcheln, Tauchen oder Windsurfen. Das alles für 4672 Franken. Doch wer die Reise auf dem Tui-Portal auswählte und «Verfügbarkeit prüfen» klickte, bekam zu lesen: «Der aktuelle Preis hat sich geändert und beträgt jetzt 5252 Franken» – 580 Franken mehr.
Das kommt bei Tui immer wieder vor. Entweder weichen die definitiven Preise von der angepriesenen Offerte ab. Oder die Reise ist gar nicht buchbar. Auch bei Hotelplan heisst es nach der Suche immer wieder: «Leider ist das gewählte Angebot nicht mehr verfügbar.» Auch auf anderen Plattformen ärgern sich Kundinnen über Fake-Angebote.
Die Reiseveranstalterinnen erklären das Problem mit ständig ändernden Preisen, die sie von externen Systemen abrufen müssten. Ihre Website prüfe zwar mehrfach täglich Verfügbarkeit und Preise, teilt Tui mit. Bei Tausenden Angeboten sei es aber nicht möglich, immer ganz aktuell zu sein. Und bei Hotelplan heisst es, die Verfügbarkeit von Reisen hänge unter anderem von Datenbanken über Hotelzimmer ab. «Es kann immer wieder vorkommen, dass die gewählte Übernachtung zum Zeitpunkt der Buchung nicht mehr verfügbar ist.» Die Aktualisierungen seien je nach System sehr unterschiedlich.
Das Vorgehen der Reiseanbieter ist hoch problematisch. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco sagt: «Reiseveranstalter, die auf ihren Websites Suchmasken für die Suche nach Angeboten zur Verfügung stellen, müssen diese zum bekannt gegebenen Preis auch anbieten.» Und: «Wenn die Reise nicht zum angegebenen Preis buchbar ist, könnte das eine irreführende Angabe über den Preis und die vorrätige Menge des Angebots darstellen und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG verstossen.»
Wer das Gesetz verletzt, riskiert eine Busse oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Der Kundin hilft das wenig – einen allfälligen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen, lohnt sich kaum.
Die Ferien sind gebucht, die Freude ist gross. Doch dann verschiebt der Reiseveranstalter den Flug um mehrere Stunden oder erhöht einfach mal so den Preis. Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied mehr über Ihre Rechte und was Sie bei einer Pauschalreise, einer Flugbuchung oder bei einer Hotelreservation wissen sollten.