Das Samsung Galaxy für 499 statt 649 Franken. Oder ein Kilo Marroni für nur Fr. 6.65 statt Fr. 9.50: Da jubelt das Konsumentenherz. «Vorher war der Preis höher, da kann ich profitieren», denken viele und schlagen vielleicht eher zu. Und lassen so die Kassen der Shops klingeln.

Damit es Anbieter mit diesem Mechanismus nicht übertreiben, schiebt ihnen die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verschiedene Riegel.

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Aktion auf immer und ewig

So durften sie bis vor kurzem eine Aktion nur halb so lange anpreisen, wie der normale Preis vorher galt. Und das maximal für zwei Monate. Wenn das Smartphone also vier Monate lang 649 Franken gekostet hatte, durfte es der Shop während zweier Monate als «499 statt 649 Franken» anschreiben. Und danach einfach mit «499 Franken».

Seit Januar 2025 fällt diese Zeitlimite weg, der Bundesrat hat die Verordnung geändert. Nun kann ein Shop das Smartphone für immer und ewig mit «499 statt 649 Franken» anpreisen. Einzige Voraussetzung: Er hat es irgendwann einmal während 30 Tagen für 649 Franken angeboten. 

«Intransparenz und Schein-Aktionen»

Der Stiftung für Konsumentenschutz gefällt das nicht: «Die neue Regelung öffnet Tür und Tor für Intransparenz und Schein-Aktionen. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet sie, dass auf Preisvergleiche bei Rabatten kaum mehr Verlass ist», schreibt Geschäftsleiterin Sara Stalder.

Der gleichen Meinung waren der Bundesrat und auch die Rechtskommission des Ständerats. Beide wollten die Motion der FDP von 2021 ablehnen, die die neuen Regeln fordert. Doch National- und Ständerat waren für die Motion.

«Die Leute werden sich weniger auf Aktionen verlassen und vor dem Kauf die Preise vergleichen.»

Amt für Wirtschaft und Arbeit, St. Gallen

Aber wie sehen das jene Stellen, die jeden Tag mit der PBV arbeiten müssen? In jedem Kanton gibt es eine Behörde, der man Verstösse gegen die PBV melden kann.

In St. Gallen etwa ist man entspannt: «Die Leute werden sich weniger auf Aktionen verlassen und vor dem Kauf die Preise vergleichen», sagt das Amt für Wirtschaft und Arbeit. Im Detailhandel ist das meistens gut möglich.

Und ohnehin: Schauen, wie viel ein Produkt bei der Konkurrenz kostet, ist immer noch das Einfachste, um nicht auf überrissene Preise reinzufallen (Beobachter-Merkblatt). Online geht das bequem über Plattformen wie zum Beispiel Toppreise.ch.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 1. November 2024 veröffentlicht.