So verhindern Sie ein Rentenloch
Wer nicht regelmässig in die AHV einzahlt, erhält im Alter weniger Geld. Die Gewerkschaften fordern Massnahmen dagegen. Was Sie schon jetzt tun können, um eine Rentenkürzung zu verhindern.
Veröffentlicht am 3. April 2025 - 14:23 Uhr
Für eine volle AHV-Rente braucht es 44 Beitragsjahre.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wertete Ende März die AHV-Statistiken aus und fand dabei nach eigenen Angaben heraus, dass innert der letzten 15 Jahre der Anteil der Pensionierten mit Beitragslücken von 11,7 auf 18,9 Prozent gestiegen sei. «Eine Million der heutigen Erwerbstätigen dürfte damit nur eine Teil- anstelle einer Vollrente erhalten», sagte SGB-Zentralsekretärin Gabriela Medici dem «Blick».
44 sogenannte Beitragsjahre: Das ist die Voraussetzung dafür, dass man nach dem 65. Geburtstag eine volle AHV-Rente erhält. Also mindestens 1260 und höchstens 2520 Franken pro Monat (Stand 2025), je nachdem, wie viel man im Lauf des Erwerbslebens durchschnittlich verdient hat.
So entstehen Lücken
Damit ein Jahr als Beitragsjahr angerechnet wird, muss man nicht zwingend Geld in die erste Säule einzahlen. Bei Verheirateten genügt es in der Regel, wenn einer der beiden verdient und damit in die AHV einzahlt – der Ehepartner oder die Ehepartnerin ist dann mitversichert und hat auch ohne eigene Einzahlung keine Lücke.
Lücken entstehen aber beispielsweise, wenn man während des Studiums oder eines längeren Auslandaufenthalts vergisst, in die AHV einzuzahlen. Oder wenn man lange Zeit krank und ohne Job ist. Solche Lücken kann man zwar nachträglich innerhalb einer Frist von fünf Jahren schliessen. Aber längst nicht alle tun das – weil sie nichts davon wissen. Der Beobachter erklärt in diesem Artikel, wie man vorgeht.
Teure Konsequenzen
Eine Beitragslücke hat lebenslange finanzielle Konsequenzen, denn pro fehlendem Beitragsjahr wird die Rente um 1/44 gekürzt – weil es eben 44 Beitragsjahre braucht für eine Vollrente. Spätestens ab dem Jahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Rentenalter mit 65 muss man AHV-Beiträge zahlen.
Wer etwa aufgrund seines hohen Durchschnittseinkommens eine maximale Rente von 2520 Franken erhielte, aber drei Jahre lang keine AHV-Beiträge gezahlt hat, dem wird die Rente um 3/44 gekürzt: Er oder sie erhält nur 2348 statt 2520 Franken pro Monat – für den Rest des Lebens.
Der SGB fordert deshalb, dass die AHV allen Versicherten jährlich einen Auszug schickt, ähnlich wie die Pensionskasse. So würden diese eher merken, wenn eine Lücke entstanden ist. Bis jetzt erhält man einen solchen Auszug nur auf Verlangen. Ausserdem soll die AHV die Versicherten besser als bisher beraten.
Wer zuwandert, ist im Nachteil
Diese Forderungen sind gut gemeint und wären ohne Zweifel auch wirksam. Aber: Die Mehrheit der Beitragslücken entsteht nicht wegen Versäumnissen, sondern systembedingt. Wer erst im Lauf des Erwerbslebens in die Schweiz zieht, also beispielsweise als Pflegefachkraft im Alter von 35 Jahren von Deutschland in die Schweiz kommt, kann gar nie auf 44 Beitragsjahre kommen. Solche Beitragslücken lassen sich nicht schliessen. Diese Versicherten erhalten automatisch nur eine AHV-Teilrente.
Und das sind angesichts der Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte immer mehr Menschen. Deshalb ist es logisch, dass der Anteil der AHV-Rentner mit Beitragslücken steigt. Sie alle werden aber zusätzlich zur Schweizer AHV-Teilrente auch eine Altersrente aus ihrem Herkunftsland erhalten, denn dort haben sie ja vor ihrem Umzug in die Schweiz ebenfalls ins Rentensystem eingezahlt.
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