Ein Motorradfahrer wurde von der Kantonspolizei Thurgau im Herbst 2022 mit einer Drohne gefilmt, als er zuerst einen Wheelie machte und danach deutlich zu schnell unterwegs war. Gestützt auf die Aufnahmen berechnete die Polizei danach anhand der Strecke und der dafür benötigten Zeit seine Geschwindigkeit: 213 Stundenkilometer ausserorts – ein Raserdelikt.

Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte ihn deshalb zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Geldbusse von 2200 Franken.

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Verurteilter wehrt sich

Dagegen wehrte sich der Verurteilte vor dem Thurgauer Obergericht. Seiner Meinung nach hätte die Polizei keine Drohne einsetzen dürfen. Messmethoden und Messgeräte müssten eine Zulassung durch das Eidgenössische Institut für Metrologie haben, argumentierte er.

Drohnenvideos sind rechtmässig 

Das Obergericht teilt das Urteil der ersten Instanz. Der Einsatz der Drohne sei rechtmässig. Die Polizei habe nur ein Video aufgezeichnet, und die Drohne sei nicht als Messgerät eingesetzt worden. Die Drohnenvideos dienen der Polizei als Beweismaterial, wie es auch ein Handyvideo würde.

Der Entscheid des Bezirksgerichts wurde durch das Obergericht bestätigt und der Fahrer im April ebenfalls zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2200 Franken verurteilt. Zudem trägt der Mann die Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beschwerdefrist läuft Mitte September ab.

Keine schweizweite Regelung

Was heisst das Urteil für die Schweiz? Der Beobachter-Jurist Daniel Leiser ordnet ein.

«Ein solcher Fall eröffnet den Strafbehörden ganz neue Möglichkeiten im Kampf gegen Raserei.» Damit wir eine schweizweite und einheitliche Rechtslage erhalten, müsste der verurteilte Raser den Fall vors Bundesgericht ziehen.

«Die Begründung des Obergerichts kann ich nachvollziehen.» Die Messmethoden und Messgeräte sind zwar gesetzlich vorgegeben, und Drohnen gehören nicht dazu, jedoch dienen die Drohnenaufnahmen gemäss Gerichtsentscheid als ein allgemeines Beweismittel. Sie werden also wie ein Handyvideo eines Rasers oder Zeugenaussagen behandelt. Aus diesem wurde mit einer Berechnung dann die Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen.

Mögliche Zweifel an Verlässlichkeit

«Ein Streitpunkt, den es abschliessend zu klären gilt, dürfte die Verlässlichkeit solcher Berechnungen sein. Dies umso mehr, wenn der beschuldigten Person – gestützt auf die Berechnungen – eine Freiheitsstrafe und ein Ausweisentzug drohen.» Für das Thurgauer Obergericht ist diese Verlässlichkeit im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung offenbar gegeben.