Eine Trennung, nach der man plötzlich zwei Wohnungen finanzieren muss. Ein Unfall, von dem man sich nicht mehr erholt. Die Geburt eines Kindes, die zusätzliche Ausgaben mit sich bringt. Schulden sind schnell gemacht. Betroffene leiden aber oft ein ganzes Leben darunter. Das hat der Beobachter schon mehrfach angeprangert.

Nun handelt der Bundesrat. Er will das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ändern und einführen, was in unseren Nachbarländern schon lange gang und gäbe ist: die Restschuldbefreiung. Diese würde erlauben, dass Betroffenen ein Teil der Schulden erlassen wird – und das für immer. 

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Wer sich hochrappelt, wird sofort betrieben

Unter geltendem Recht ist das noch nicht möglich. Wer Privatkonkurs anmeldet, der wird seine Schulden nicht los. Die Gläubigerinnen bekommen für den ungedeckten Teil ihrer Forderungen einen Verlustschein. Die Schuldner müssen mit dem Existenzminimum leben und können wieder betrieben werden, sobald sie zu neuem Vermögen gekommen sind.

Dieser ewige Druck kann krank machen und führt zu Gesundheitskosten, die wir alle tragen müssen. Und: Wer bemüht sich schon, mehr zu verdienen oder beruflich wieder Fuss zu fassen, wenn ihm danach alles wieder weggenommen wird? Steuerausfälle sind die Folgen. 

So sieht der Ausweg aus

Der Bundesrat schlägt dem Parlament nun ein neues Sanierungsverfahren vor, in dem Hochverschuldete während dreier Jahre alle verfügbaren Mittel an die Gläubigerinnen abgeben und sich um ein regelmässiges Einkommen bemühen müssen.

Wenn sie dies tun, brauchen sie die dann noch verbleibenden offenen Forderungen nicht mehr zu begleichen. Davon ausgenommen sind unter anderem Bussen und Unterhaltsbeiträge. Diese bleiben also so oder so geschuldet.

Lottogewinne kann man nicht einfach behalten

Wem einmal die Schulden erlassen wurden, der oder die kann während zehn Jahren keine Restschuldbefreiung mehr verlangen. Und: Wenn jemand im Lotto gewinnt oder erbt, dann kann dieses Vermögen auch noch fünf Jahre nach dem Schuldenerlass für die Gläubigerinnen verwendet werden. 

«Mit dem Vorschlag des Bundesrats erhalten unzählige verschuldete Personen eine Perspektive.»

Pascal Pfister, Schuldenberatung Schweiz

Pascal Pfister von der Schuldenberatung Schweiz begrüsst den Schritt: «Mit dem Vorschlag des Bundesrats erhalten unzählige verschuldete Personen eine Perspektive, den Weg aus den Schulden zu finden.» Die Vorlage habe wichtige Anliegen aus der Vernehmlassung aufgenommen und dürfte mehrheitsfähig sein.

Wann das Parlament über die neue Restschuldbefreiung berät, ist noch nicht bekannt.

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Quellen
  • Bundesrat: Medienmitteilung mit Botschaft und Gesetzesentwurf
  • Gespräch mit Pascal Pfister von Schuldenberatung Schweiz