Seine ärztliche Tätigkeit mit neuartigen Stammzellentherapien kommt einen Zürcher Arzt teuer zu stehen. In den Jahren 2017 und 2018 hat er ohne Bewilligung 30 Patienten aus China behandelt. Und zwar mit Stammzellen, die er bei einem Geschäftspartner aufbereiten liess und selber für weiterführende Therapiezwecke bearbeitete.

Erschwerend kommt hinzu, dass er für die fragwürdigen Therapien illegal Werbung machte. Und seine Mitwirkungspflicht gegenüber der Heilmittelbehörde Swissmedic verletzte. Jetzt muss er eine Busse von insgesamt 40’000 Franken zahlen. Das geht aus einem Strafbescheid von Swissmedic hervor, der rechtskräftig ist. 

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Mehr als nur «Anti-Aging-Therapie»

Die Untersuchung der Aufsichtsbehörde zeigte, dass der heute 50-Jährige in seiner Klinik Patienten Fettgewebe entnommen hatte und dieses von einem Geschäftspartner hatte aufbereiten lassen. Anschliessend verarbeitete der Arzt diese Stammzellen weiter und verabreichte die Präparate denselben Patienten.

Offenbar hat der Arzt diese Stammzellenpräparate den Patienten nicht nur für Beauty-Behandlungen (Anti-Aging) verabreicht. Gemäss Swissmedic lagen mehrfach Hinweise vor, wonach der Arzt «diese Präparate zur Behandlung von internistischen Erkrankungen angeboten und auch an Patienten angewendet hat». 

Sogar Knorpel sollten «regeneriert» werden

So pries der Arzt in einem auf Youtube aufgeschalteten Werbevideo vom September 2019 die Injektionen mit aufbereiteten Stammzellen nicht nur für Anti-Aging-Therapien an. Er versprach, der Körper werde durch die Therapie gesamthaft jünger und besser funktionsfähig («Make your body in total younger and better working»). Der Körper könne dank der Behandlung Knorpel «regenerieren». Zum Beispiel in einem Knie mit Arthrose, indem er Stammzellen aus dem entnommenen Gewebe ins Knie injiziere. «Nach einem halben Jahr haben Sie wieder eine glatte Knorpeloberfläche.»

«Minimalste Anforderungen an eine Klinik sind nicht eingehalten worden.»

Heilmittelbehörde Swissmedic

Seine Therapien pries der Arzt auch für die Behandlung von Autoimmunerkrankungen, Alzheimer, Parkinson oder multipler Sklerose an. Dazu suggerierte er im Werbevideo, dass diese Behandlungen zugelassen seien. 

Swissmedic kommt nun zum Schluss: «Diese Werbung ist heilmittelrechtlich verboten, da sie einerseits die Patientinnen und Patienten zu einem missbräuchlichen und unzweckmässigen Einsatz verleiten kann. Ausserdem sind die angepriesenen Therapien nicht zugelassen. Sowohl die Aufbereitung der Stammzellen als auch die Anwendung derselben sind nicht bewilligt.»

Arzt war «nicht kooperativ»

Der Geschäftspartner arbeitete bei der Aufbereitung der Stammzellen heilmittelrechtlich korrekt; dagegen erfolgte die Weiterverarbeitung der Präparate durch den Arzt ohne Bewilligung von Swissmedic. Mehr noch: Der Beschuldigte habe sich «aktiv entschieden, sich über die Melde- und Bewilligungspflicht hinwegzusetzen, weil er eigenmächtig entschieden hatte, dass diese auf ihn und sein Business nicht zutreffen würden».

Hinzu kommt, dass der Arzt bei einer unangekündigten Inspektion alles andere als kooperativ war. Er hat gemäss Swissmedic «zu verheimlichen versucht», dass er selber Präparate herstellte und fragwürdige Therapien durchführte. 

Eventuell Patienten verwechselt

Die Zustände in den Räumlichkeiten des Arztes waren gemäss Swissmedic bedenklich: «Die Inspektion hat gezeigt, dass minimalste Anforderungen an eine Klinik nicht eingehalten worden sind.» Die Sicherheit der Präparate sei «weder nachgewiesen noch gewährleistet». Zudem könne wegen ungenügender Patientenidentifikation und unvollständiger Patientendossiers nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Verabreichung von Substanzen zu Verwechslungen gekommen sei.

«Der Beschuldigte hielt das Inspektorenteam bewusst und berechnend hin, damit die Machenschaften nicht aufgedeckt werden konnten. Er mimte den Kooperativen, verhielt sich jedoch nicht entsprechend. Er tat dies einzig mit dem Ziel, den Aufsichtsbehörden seine verbotenen Handlungen nicht offenlegen zu müssen.» 

Wahrscheinlich «grossen Umsatz erzielt»

Ob der Arzt mit seinen Stammzellentherapien gewerbsmässig handelte, konnte Swissmedic nicht beurteilen. «Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte durch diese Behandlung einen grossen Umsatz erzielt hat.» Mangels Angaben zu den Kosten dieser Behandlungen und angesichts der lückenhaften Steuerunterlagen könne aber eine gewerbsmässige Tätigkeit nicht nachgewiesen werden, schreibt Swissmedic im Strafbescheid.

In der rechtlichen Beurteilung spricht Swissmedic von einem «mittelschweren Verschulden». Das sei nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass von Patienten keine Komplikationen bekannt sind. «Jedoch ist die Renitenz des Beschuldigten straferhöhend zu werten.» 

Die Busse von 40’000 Franken wegen Widerhandlungen gegen das Heilmittel- und Transplantationsgesetz setzt sich zusammen aus 25’000 Franken für den nicht bewilligten Umgang mit Transplantatprodukten, 10’000 Franken für die Verletzung der Mitwirkungspflichten und 5000 Franken für die illegale Werbung für Therapien mit Stammzellen. 

Verwendete Quelle

Strafbescheid Swissmedic 500 19 73 (8.8.2024); rechtskräftig