Kommission fordert neue Regeln für Brustwarzen-Tattoos
Das Tätowieren von Brustwarzen nach einer Krebs-OP ist wichtig für die Integrität betroffener Frauen – die Krankenkasse zahlt aber fast nie. Das soll sich ändern.
Veröffentlicht am 20. November 2024 - 17:21 Uhr
Rund 6500 Frauen in der Schweiz erhalten pro Jahr die Diagnose Brustkrebs. Auch wenn die Heilungschancen vergleichsweise hoch sind, ist eine Amputation von einer oder beiden Brüsten häufig nicht zu umgehen.
Nach dieser sogenannten Mastektomie können sich Patientinnen einer Rekonstruktion unterziehen, ihre Brustwarzen mit realistisch aussehenden Tattoos wieder nachbilden lassen. Das wird häufig nicht von der Krankenkasse übernommen – obwohl es sich eigentlich um eine Pflichtleistung handelt.
Der Fachkräftemangel spielt auch hier
Das Problem: Damit die Tätowierung tatsächlich von der Krankenkasse übernommen wird, muss sie von einer anerkannten Fachperson durchgeführt werden. Weil entsprechend ausgebildete Ärztinnen fehlen, ist eine Kostenübernahme in der Realität aber nahezu ausgeschlossen. Die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) hat deshalb eine Motion eingereicht.
«Ich sehe allenfalls die Kostenfrage als Hürde.»
Barbara Gysi, Präsidentin der Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
Sie fordert vom Bundesrat, die festgelegten Tarmed-Tarife anzupassen, damit die ausgebildeten Ärzte ihre Leistung höher verrechnen dürfen. Aktuell seien es diese «lächerlich tiefen» Tarife, die für Fachpersonen abschreckend wirken und zum Fachkräftemangel führen würden.
Zudem sollen künftig nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch anderes ausgebildetes Personal den Eingriff durchführen können. Der Fachkräftemangel könnte so zumindest teilweise behoben werden.
«Tätowierung der Brustwarze ist bereits Pflichtleistung»
«Es ist keine neue Leistung, die übernommen werden soll. Die Tätowierung des Warzenhofs ist bereits eine Pflichtleistung», erklärt die SGK-Präsidentin Barbara Gysi auf Anfrage des Beobachters. Betroffene Frauen müssten so künftig nicht mehr selbst in die Tasche greifen, um eine vollständige Rekonstruktion zu finanzieren – weder für das Nachbilden der Brust noch für die Tätowierung der neuen Brustwarzen.
Gysi rechnet sich gute Chancen aus, dass der Antrag vom Bund angenommen wird. «Ich sehe allenfalls die Kostenfrage als Hürde», sagt sie. «Ich denke aber, dass mit dieser breiten Abstützung über alle Parteien kein grosser Widerstand erwächst.» Dafür spricht, dass gegen die Motion kein Minderheitsantrag eingereicht wurde – sie wurde mit 15 zu 5 Stimmen angenommen.
Die Tarifstruktur Tarmed als Ganzes gilt in Fachkreisen schon länger als veraltet. So ist geplant, bereits ab 2026 schrittweise ein Nachfolgemodell einzuführen.
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