«14 Tage Ayahuasca & Kulturreise zu den Tupi-Guarani in Brasilien» – so bewirbt ein Zürcher Lehrer auf einer Website namens Tupa.ch einen Trip in den brasilianischen Urwald. Flug, Hotel und Verpflegung sind im Einführungsangebot von 1150 Franken nicht inbegriffen, drei Ayahuasca-Trips hingegen schon.

Ayahuasca, respektive die enthaltene Substanz DMT, ist hierzulande gemäss Betäubungsmittelgesetz verboten. Die Droge macht nicht süchtig, kann aber zu Psychosen führen. In Kombination mit Medikamenten oder anderen Drogen kann sogar Lebensgefahr bestehen.

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«Die therapeutische Wirksamkeit bei psychischen Störungen ist wissenschaftlich noch nicht hinreichend belegt.»

Fulvia Rota, Präsidentin Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie

Der Anbieter preist die Substanz als natürliches Heilmittel an. «Ayahuasca wird zunehmend als Alternative zu konventionellen Therapiemethoden angesehen, insbesondere bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angstzuständen und posttraumatischen Belastungsstörungen.»

Das ist so nicht korrekt. Zwar werden die psychedelischen Effekte von Ayahuasca in wissenschaftlichen Studien unter Einhaltung höchster wissenschaftlicher, medizinischer und ethischer Standards erforscht.

«Diese Forschung begrüssen wir», sagt Fulvia Rota, Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie. «Die therapeutische Wirksamkeit bei psychischen Störungen ist wissenschaftlich jedoch noch nicht hinreichend belegt. Darum lehnen wir Angebote wie jenes auf Tupa.ch als Behandlungsoption für psychische Erkrankungen kategorisch ab.»

«Wir prüfen den Sachverhalt und werden die notwendigen Massnahmen ergreifen.»

Aufsichtsbehörde Swissmedic

Die erste Reise mit zehn Personen sei ausgebucht, so der Lehrer zum Beobachter. Er bewerbe Ayahuasca nicht, sondern «informiere sachlich über seine Bedeutung in der indigenen Kultur, über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und weise auf mögliche Nebenwirkungen hin». Er werde aber prüfen, ob «der Webauftritt angepasst werden sollte, um den Fokus noch klarer auf den kulturellen Austausch zu legen».

Die Aufsichtsbehörde Swissmedic dazu: «Publikumswerbung für Betäubungsmittel ist in der Schweiz verboten. Wir prüfen den Sachverhalt und werden die notwendigen Massnahmen ergreifen.»

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Quelle

Bundesamt für Gesundheit: Das Betäubungsmittelgesetz