243 Kilo Marihuana hatte der Zoll im Jahr 2023 sichergestellt. 2024 hat sich die Zahl mit 1104 Kilo mehr als vervierfacht – wie auch die Menge an Amphetaminen und Methamphetaminen. Zudem gingen mehr als doppelt so viel Kokain und Designerdrogen ins Netz.

Auch der grenzüberschreitende Onlinehandel boomt. Es gab fast 23 Prozent mehr Einfuhren, wobei der Zoll rund 500 gefälschte Markenartikel mehr abgefangen hat als im Vorjahr. Ein weiteres, stetiges Corpus Delicti ist Fleisch: Die letzten drei Jahre haben Schmuggler versucht, über 500 Tonnen illegal über die Grenze zu bringen.  

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Der Beobachter ordnet ein, worauf man achten sollte und was droht, wenn man die geltenden Vorschriften ignoriert.  

Drogen und gefälschte Markenwaren: Hände weg!

Bei illegalen Betäubungsmitteln ist der Fall klar: Die Hände davon lassen! Und zwar egal, ob man mit dem Zeug die Grenze passieren oder online mal ein bisschen Gras bestellen will.

Wer es trotzdem tut, wird am Zoll der Polizei übergeben oder bekommt Post von der Staatsanwaltschaft. Die Strafe variiert je nach Umständen von einer Busse bis zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.

Eine Ausnahme gibt es beim Cannabis: Bis zu zehn Gramm darf man in der Schweiz für sich selbst dabeihaben. Aber: Man darf natürlich nicht bekifft hinter dem Steuer sitzen oder sich beim Rauchen erwischen lassen. Am besten lässt man das Tütchen zu Hause, immerhin gelten ennet der Grenze wieder andere Regeln.

Fälschungen werden vernichtet. Dann kommt der Brief vom Anwalt.

Hat man online versehentlich eine falsche Fendi-Tasche bestellt, behält der Zoll sie zurück und vernichtet sie. Strafbar macht man sich damit zwar nicht, aber der Zoll informiert die Markeninhaberin. Oftmals flattert dann ein Brief vom Anwalt ins Haus, der einen pauschalen Schadenersatz fordert. Der ist aber nicht geschuldet. Alle Tipps und Tricks zum Thema gibt es in diesem Beobachter-Artikel. Einen Musterbrief für den Anwalt haben wir hier parat.     

 

Fleisch: Einfuhrvorschriften beachten

Wer ein Festmahl zubereiten und dafür schnell im grenznahen Ausland Rinderfilet kaufen will, darf nicht mehr als ein Kilo mitnehmen. Will man gleich noch die Getränke für den Apéro und die Beilagen einkaufen, darf man nicht mehr als 150 Franken pro Person ausgeben. Achtung auch beim Alkohol: Mehr als fünf Liter Wein, Sekt oder Bier und ein Liter Schnaps sind nicht erlaubt. Wenn der Besuch mehr essen oder trinken will, muss man die Ware beim Zoll anmelden und Zollabgaben sowie Mehrwertsteuer zahlen. Wer schmuggelt, macht sich strafbar und muss mit einer Busse oder Geldstrafe rechnen. Mit diesem Geld hätte man dann mehrere Chateaubriands servieren können.

Quellen