Frust nach Kauf bei Fust
Doppelte Rechnungen, Inkassoandrohung ohne vorgängige Rechnung – der Einkauf bei Fust kann mit viel Ärger enden.
Veröffentlicht am 21. Oktober 2024 - 11:00 Uhr
Es war die Rabattschlacht an einem Black Friday, die Miriam Wenger zu Fust führte. In der Fust-Filiale kaufte die Beobachter-Leserin, die nicht mit richtigem Namen genannt werden will, auf Rechnung eine Bügelstation.
Doch statt einer Rechnung erhielt sie plötzlich eine Mahnung von Paycard. Pflichtbewusst zahlte sie den Mahnbetrag. Wenig später verlangte Fust von Miriam Wenger, sie müsse die Bügelstation bei Fust bezahlen. Der bereits an Paycard überwiesene Betrag werde ihr rückvergütet.
Die Kundin war irritiert und genervt von dem ewigen Hin und Her mit dem jeweiligen Kundendienst. «Wir haben den Betrag schliesslich an Fust gezahlt und das Geld von Paycard zurückerhalten.» Sie habe einfach genug gehabt, «es war längst fünf nach zwölf».
Problem mit Paycard
Was Miriam Wenger nicht wusste: Paycard ist eine Art Kundenkarte von Coop, über die Kundinnen und Kunden ihre Einkäufe in Unternehmen und Onlineshops von Coop abwickeln können.
Anders gesagt: Paycard übernimmt für Unternehmen des Detailhandelsriesen die Rechnungsstellung und das Inkasso – also auch für die Coop-Tochter Fust.
Doch die Koordination zwischen Fust und Paycard scheint alles andere als optimal zu verlaufen. In den letzten Wochen und Monaten meldeten sich immer wieder Kundinnen und Kunden beim Beobachter. Sie alle haben eines gemeinsam: den Ärger über Fust und Paycard.
Wochenlang kommt die Rechnung nicht, dann gleich eine Mahnung mit Gebühren.
Sie berichten Ähnliches wie Miriam Wenger. Etwa dass ihnen beim Einkauf im Laden erklärt worden sei, sie würden eine Rechnung erhalten. Tatsächlich sei dann aber wochenlang nichts passiert – bis eines Tages gleich eine Mahnung mit Zusatzkosten und Gebühren eingetroffen sei. Bei Reklamationen werde man von Fust an Paycard und von Paycard an Fust verwiesen.
Doppelte Rechnung
Noch verwirrender ist der Fall der Frau, die wir hier Elisabeth Schenk nennen. Sie kaufte im Januar bei Fust auf Rechnung eine Abwaschmaschine. Ende Januar erhielt sie gleich zwei Rechnungen, eine davon bezahlte sie.
Was sie nicht bemerkte: Auf einer Rechnung war ihr Name falsch geschrieben. Das hatte Folgen. Im Mai erhielt sie erneut zwei Rechnungen, inklusive Verzugszinsen. Gutgläubig zahlte Schenk sogar noch die Verzugszinsen – und entdeckte schliesslich auch den falschen Namen auf der Rechnung.
Plötzlich eine Betreibungsandrohung
Was folgte, war eine Reihe von mühsamen Telefonanrufen bei Fust und Paycard. Mehrfach wurde ihr versichert, die Rechnung mit dem falschen Namen werde storniert. Doch alles nützte nichts.
Weil sie die zweite Rechnung nicht bezahlte und diese auch nicht storniert wurde, erhielt sie im Juli zuerst eine Mahnung und im August sogar eine Betreibungsandrohung.
Fust entschuldigt sich
Vom Beobachter auf den Fall angesprochen, heisst es bei Fust: «Versehentlich wurden beim Kauf zwei unterschiedliche Aufträge erfasst, was zu einer doppelten Rechnungsstellung führte.»
Fust habe sich inzwischen bei der Kundin entschuldigt. «Die Angelegenheit konnte geklärt werden», man bedaure die Unannehmlichkeiten.
«Bedauerlicherweise wurde dieser Fall nicht korrekt abgewickelt.»
Fust
Zum Fall mit der Bügelstation heisst es bei Fust: «Bedauerlicherweise wurde dieser Fall nicht korrekt abgewickelt.» Fust betont: Man nehme die Rückmeldungen der Kunden ernst.
Mittlerweile habe man wichtige Erkenntnisse gewinnen können. «Wir arbeiten fortlaufend daran, unsere Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass solche Vorfälle nicht mehr vorkommen.»
Wer keine Rechnung, aber bereits eine Mahnung erhalten hat, ist mit der Bezahlung nicht im Verzug und kann folglich auch keine Mahngebühren schulden.
Tipp: Zahlen Sie nur den Betrag der Grundforderung und bestreiten Sie mit einem kurzen Brief die nicht geschuldeten Zusatzkosten (Mahngebühren).
Ein Inkasso kann ein langwieriges Verfahren sein, wenn das Büro auf stur schaltet und die Forderungen nebulös sind. Gut beraten ist deshalb, wer seine Rechte kennt. Beim Beobachter erfahren Sie als Mitglied, wie Sie vorgehen, wenn von Ihnen ungerechtfertigte Inkassogebühren verlangt werden, und wie Sie diese mit Hilfe von Musterbriefen bestreiten. Ausserdem erhalten Sie einen Überblick über das Betreibungsverfahren und über die Verjährungsfristen.
- 1Merkblatt: Überblick Inkassokosten
- 2Musterbrief für die Bestreitung des Verzugsschadens
- 3Musterbrief für die Bestreitung des Grundbetrags und des Verzugsschadens
- 4Merkblatt: So läuft ein Betreibungsverfahren ab
- 5Musterbrief ungerechtfertigte Betreibung
- 6Checkliste: Die Verjährungsfristen im Überblick
- 7Checkliste: Diese Betreibungen erscheinen nicht im Register