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Das Zitat der Woche

Dafür, dass sich der Bund ein ganzes Amt für Statistik leistet (mit über 600 Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss notabene), hat man in Bern in letzter Zeit auffallend oft Mühe mit den Zahlen. Der prominenteste Fall war der milliardengrosse Rechenfehler in der AHV. Der AHV stehen im Jahr 2033 vier Milliarden Franken mehr zur Verfügung als bisher gedacht. Das hat jetzt Folgen.

«Gemäss bisherigen Informationen ist vorgesehen, die Sache in der offiziellen Kommunikation als freiwilligen Rücktritt darzustellen.» – NZZ-Inlandredaktion

Der Chef der AHV tritt per Juni nächsten Jahres zurück. Das kommunizierte der Bundesrat am Mittwoch. Und gab selbentags bekannt, dass man sich im Bundeshaushalt bei den Ausgaben dieses Jahr verschätzt habe. Man werde wohl etwa 2,6 Milliarden Franken weniger ausgeben, als man es im Budget erwartet hatte. Wie gesagt: Mit den Zahlen hat mans grade nicht so in Bern.

Knappe Medikamente: Apotheker warnen vor fehlenden Antibiotika

Darum gehts: Der Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse warnt vor einem Engpass bei Medikamenten. Besonders weil der Winter bevorsteht – und mehr Menschen krank werden. In einem Interview mit SRF sprach die Pharmasuisse-Präsidentin von «massiven» Verknappungen bei stark nachgefragten Mitteln – besonders Antibiotika. Die Gründe seien vielfältig: etwa Probleme bei Lieferketten oder Folgen des Ukrainekriegs und der Covidpandemie.

Warum das wichtig ist: Wie der Beobachter im August berichtet hat, begrenzt sich die Liste von fehlenden Medikamenten längst nicht nur auf Antibiotika – auch bei Schmerzmitteln, Blutdrucksenkern oder Diabetestherapien sind Engpässe zu erwarten. Der Bundesrat plant, mit gezielten Massnahmen die Situation zu entschärfen: etwa grössere Pflichtlager und vereinfachte Importregeln.

Das sagt der Beobachter: Trotz Knappheit werden jedes Jahr Tausende Tonnen Medikamente weggeschmissen. Einer der Gründe: Patientinnen und Patienten bekommen viel zu häufig zu grosse Packungen verschrieben. Diese liegen dann zu Hause herum. Das Ablaufdatum der Medikamente bedeutet übrigens keinesfalls, dass diese nicht mehr eingenommen werden können. Aus Versicherungsgründen sollte man dennoch vorsichtig sein – was es zu beachten gibt und welches Risiko bei der Einnahme von abgelaufenen Medikamenten besteht, lesen Sie hier: 

Über «Das war richtig wichtig»

Was hat die Schweiz diese Woche gerechter, transparenter, fortschrittlicher gemacht? Und wo gings eher rückwärts? Wo weiterlesen, wenn Sie es genauer wissen möchten? Wir liefern Ihnen immer freitagmittags drei bis vier wirklich wichtige Nachrichten – kompakt, verständlich und mit Haltung aufgeschrieben. Auch als E-Mail abonnierbar.

Witwenrente: Bundesrat will lebenslange Unterstützung streichen

Darum gehts: Hinterbliebene Frauen sollen künftig nur bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Rente erhalten, dafür sollen auch hinterbliebene Männer mit Kindern in den Genuss dieser Witwenrenten kommen – egal, ob verheiratet oder im Konkubinat. Hingegen gehen in Zukunft alle leer aus, die keine Kinder haben, auch verheiratete Frauen, die bisher eine Witwenrente erhielten. Das will der Bundesrat und gibt eine entsprechende Gesetzesänderung ins Parlament. Er argumentiert mit der Gleichbehandlung und der gesellschaftlichen Entwicklung.

Warum das wichtig ist: 2022 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Ungleichbehandlung der Geschlechter in einem Urteil festgestellt. Jetzt will der Bundesrat sie korrigieren – nach unten. Er erhofft sich davon auch einen Spareffekt: Falls die Anpassung 2026 in Kraft treten kann, soll sie bis ins Jahr 2030 die AHV-Ausgaben um rund 350 Millionen Franken verringern.

Das sagt der Beobachter: Zunächst einmal verweisen wir auf weiter oben: Der Bund hat sich in letzter Zeit bei Prognosen nicht gerade mit Ruhm bekleckert – schon gar nicht bei der AHV. Das Argument Sparen kann man also getrost ignorieren. Bleibt die Frage der Ungleichbehandlung. Der Bundesrat hätte die Rente der Männer dafür auch nach oben korrigieren können. So wollte es auch jener Mann, der die Schweiz in Strassburg vor Gericht brachte.

Gesundheitskosten: Ambulante Pauschalen kommen, aber …

Darum gehts: Spitäler, Ärzte und Versicherer haben das neue Gesamttarifsystem am Dienstag abgesegnet. Das neue System soll im Januar 2026 in Kraft gesetzt werden. Allerdings hat die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH mitgeteilt, dass intern doch noch ein Referendum geprüft werde. 

Warum das wichtig ist: Puh … um das in ein paar Sätzen aufzuschreiben, müssen wir maximal vereinfachen. Hier der Versuch: Verstehen Sie Ihre Arztrechnung? Das aktuelle System, in dem jede Behandlung in kleine Stücke unterteilt und auf die Minute abgerechnet wird, ist enorm kompliziert – und intransparent. Resultat: Es wird zu viel verrechnet – je nach Schätzung bis zu eine Milliarde Franken jedes Jahr. Die Lösung: ein Fixbetrag – eine Pauschale – für eine bestimmte Behandlung. Das gibt es bereits. Äugenärztinnen und -ärzte können sich etwa beim Grauen Star von den Krankenkassen pauschal mit 1800 Franken vergüten lassen. In der Realität ist der neue Tarif (er heisst jetzt Tardoc statt Tarmed) wieder ein komplizierter Mischmasch. Pauschalen sind möglich, aber nicht Pflicht. Fachärzte werden kaum Mindereinnahmen fürchten müssen.

Das sagt der Beobachter: Wie gewohnt sass bei den Verhandlungen eine Seite nicht am Tisch: die Prämien- und Steuerzahlenden. Kein Wunder, kamen ihre Interessen zu kurz. Eine weitere in einer langen Reihe von verpassten Chancen. Und ein Argument mehr für den «Prämienticker».

Geschrieben haben diesen Überblick diesmal Oliver Fuchs, Fabienne Niederer und Gian Signorell.

Bis nächste Woche. Wir bleiben für Sie dran.