Das Steueramt ist zu spät – muss ich zahlen?
Frage: Ich habe erst jetzt die definitive Steuereinschätzung für das vorletzte Jahr erhalten. Neben der Schlusszahlung werden mir happige Verzugszinsen verrechnet. Darf das Steueramt die Zinsen verlangen, wenn es mir den geschuldeten Steuerbetrag erst so spät mitteilt?
Ja, das Steueramt darf Ihnen diese Zinsen verrechnen. In Ihrem Fall gilt das Steuergesetz des Kantons Zürich, und gemäss diesem ist die Jahressteuer jeweils am 30. September des betreffenden Jahres zur Zahlung fällig. Auf alle Ratenzahlungen, die vorher beim Amt eintreffen, vergütet man Ihnen in der Regel einen Zins.
Im Gegenzug müssen Sie ebenfalls Zinsen zahlen für alle dann noch ausstehenden Beträge. Gleiches gilt für eine allfällige Schluss- oder Ausgleichszahlung, die das Steueramt erst mit der definitiven Rechnung einfordert. In anderen Kantonen gelten teilweise andere Zahlungstermine.
Die provisorische Steuerrechnung stellt Ihnen das Steueramt aufgrund der letzten Veranlagung oder Ihrer letzten Steuererklärung aus. Die definitive Rechnung kann das Amt erst ausstellen, wenn Sie die Formulare für das betreffende Steuerjahr ausgefüllt haben. Diese können Sie frühestens im Folgejahr einreichen, also nach der Fälligkeit der Jahressteuer.
Das Amt geht davon aus, dass Sie selbst in etwa abschätzen, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen im laufenden Jahr ausfallen wird. Aufgrund Ihrer eigenen Schätzung müssten Sie dann den mutmasslich geschuldeten Betrag ausrechnen. Wenn Sie wissen, dass Ihr Einkommen viel höher ist als bei der letzten Deklaration, sollten Sie eine neue provisorische Rechnung verlangen. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen und Zinsen. Verdienen Sie viel weniger als im Vorjahr, entlastet eine neue Rechnung Ihr Budget.
Übrigens: Selbst wenn Sie Einsprache gegen die Steuerrechnung erheben, sollten Sie diese pünktlich zahlen . Wird die Einsprache abgelehnt, kommen zu allfälligen Nachzahlungen Verzugszinsen hinzu. Kommen Sie mit Ihrer Einsprache durch, erhalten Sie die zu viel bezahlten Steuern mit Zinsen zurück.
Es lohnt sich übrigens, die Steuern möglichst früh zu zahlen, falls Sie bereits über das Geld verfügen. Meist zahlen die Steuerämter einen höheren Zins als Banken auf dem Konto.
Alle Jahre wieder muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Informieren Sie sich als Mitglied, welche Fristen bei den Steuern gelten, wie viel Alleinstehende sowie Verheiratete an Bundessteuern zahlen und wie man sich gegen eine Steuerveranlagung wehren kann.
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