Nein. Die Verwaltung kann Ihnen nicht einfach neue Zahlungsmodalitäten aufzwingen. Teilt sie einen solchen einseitigen Änderungswunsch nicht auf dem amtlichen Formular mit, können Sie ihn ignorieren.

Wird das Formular benutzt, müssen Sie die Änderung innert 30 Tagen bei der zuständigen Mietschlichtungsstelle anfechten.

Der Mieterschaft können nicht beliebig Nachteile aufgebürdet werden, ohne dass der Vermieter durch eine Mehrleistung einen Ausgleich schafft.

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Und das Lastschriftverfahren bringt erhebliche Nachteile: Die Verwaltung kann bestimmen, welcher Betrag von Ihrem Konto abgebucht wird.

Ebenso unzulässig ist es, den Mietern zusätzliche Kosten für Einzahlungsscheine in Rechnung zu stellen, um sie so zum Wechsel zum Lastschriftverfahren zu zwingen.

Rechtsratgeber
Checkliste «Vertragsänderung durch Vermieter»

Wenn der Vermieter den Mietvertrag einseitig ändert, müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden. Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Diese Punkte sollten Vermieter bei Vertragsänderungen beachten» einen ausführlichen Überblick, damit Mieter Formfehler nicht anfechten können.

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