Grundsätzlich müssen Sie Ihrem Vermieter einen Nachmieter präsentieren, der bereit ist, Ihren Mietvertrag und Ihre Wohnung im aktuellen Zustand zu übernehmen.

Ist die Wohnung aber nicht bloss alt und abgenutzt, sondern weist sie etwa Schimmel, einen defekten Kühlschrank oder eine schlechte Heizung auf, muss der Vermieter diese Mängel beheben. Notfalls könnten Sie ihn gerichtlich dazu zwingen. Die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie Ihnen stehen auch Ihrem Nachmieter zu.

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Verweigert der Vermieter die Behebung von offensichtlichen Mängeln, so dass Ihr Nachmieter bereits zu Mietbeginn um seine Rechte kämpfen muss, ist es verständlich, wenn dieser sein Interesse an der Wohnung verliert. Dann haften Sie aber nicht für den Mietzinsausfall, den letztlich Ihr Vermieter verschuldet hat.

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