Was, wenn in diese Bude keiner will?
Frage: Ich verlasse meine Wohnung ausserterminlich und suche deshalb einen Nachmieter. Mein Vermieter schert sich jedoch keinen Deut um die vielen Mängel in der Wohnung. Was, wenn ich deswegen keinen Nachmieter finde?
Veröffentlicht am 3. März 2008 - 09:07 Uhr,
aktualisiert am 12. Oktober 2017 - 12:55 Uhr
Verweigert der Vermieter die Behebung von offensichtlichen Mängeln und wird deswegen kein Nachmieter gefunden, haftet er selber für den Mietzinsausfall.
Grundsätzlich müssen Sie Ihrem Vermieter einen Nachmieter präsentieren, der bereit ist, Ihren Mietvertrag und Ihre Wohnung im aktuellen Zustand zu übernehmen.
Ist die Wohnung aber nicht bloss alt und abgenutzt, sondern weist sie etwa Schimmel, einen defekten Kühlschrank oder eine schlechte Heizung auf, muss der Vermieter diese Mängel beheben. Notfalls könnten Sie ihn gerichtlich dazu zwingen. Die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie Ihnen stehen auch Ihrem Nachmieter zu.
Verweigert der Vermieter die Behebung von offensichtlichen Mängeln, so dass Ihr Nachmieter bereits zu Mietbeginn um seine Rechte kämpfen muss, ist es verständlich, wenn dieser sein Interesse an der Wohnung verliert. Dann haften Sie aber nicht für den Mietzinsausfall, den letztlich Ihr Vermieter verschuldet hat.
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