Katzen tun, was sie wollen, und mitunter genau das, was sie besser lassen sollten Haustiere von A bis Z Was unsere Leser wissen wollen . «Die Katze des Nachbarn buddelt dauernd meine Setzlinge aus. Und die Kothaufen im Gemüsebeet sind einfach ekelhaft!» Anfragen zu Katzen auf Expansionstour gehören zum Alltag im Beobachter-Beratungszentrum. Meist wollen die Anrufer wissen, wie sie die Katzen aus ihrem Garten verscheuchen können und ob die Nachbarn für den angerichteten Schaden haften.

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Katzenbesitzer sind fein raus

Die zweite Frage ist schnell beantwortet: Katzenhalter müssen nicht geradestehen für das, was ihre Vierbeiner in fremden Gärten anstellen. Ein Tierhalter haftet nämlich nur dann, wenn er seine Pflicht zur Beaufsichtigung des Tieres verletzt. Und Katzen können im Gegensatz zu Hunden nicht beaufsichtigt werden, das ist rechtlich anerkannt. So unfair das auch erscheinen mag: Wer wegen des Unfugs eines Büsis sein Pflänzchen ersetzen oder Gemüse wegwerfen muss, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Viel schwieriger zu beantworten ist die Frage, wie Katzen aus dem Garten ferngehalten werden können – weil Katzen eben nicht oder nur schwer erziehbar sind und ihre Reviere haben, aus denen sie fast nicht zu vertreiben sind. 

Die sanfte Tour mit der «Verpiss-dich-Pflanze»

Im Internet wimmelt es von Foren, in denen über Mittel gegen Katzen diskutiert wird. Die einen schwören auf Kaffeesatz auf dem frischen Beet, verstreuen Pfefferkörner, verteilen Orangenschalen oder übergiessen verunreinigte Stellen mit Seifenwasser. Andere versuchen es mit Teebaumöl, Minzöl oder Anti-Katzen-Sprays. Oft lassen sich die unerwünschten Gäste so aber nicht fernhalten, wie geplagte Gärtner zu erzählen wissen. Es gibt deshalb auch Leute, die sich mit einem Eimer Wasser oder einer Wasserpistole auf die Lauer legen. Andere setzen bestimmte Pflanzen, wie die Weinraute, den Storchschnabel oder die «Verpiss-dich-Pflanze», die ihren Namen von einem schwäbischen Züchter erhalten hat. Der Duftstoff dieses Harfenstrauchs soll Tiere vertreiben – es zeigt sich aber: Nicht immer ist gegen Kater Urban und Konsorten Gefahr für die Vogelwelt Bedrohen Katzen die Artenvielfalt? ein Kraut gewachsen.

Griffigere Massnahmen

Häufig zum Einsatz gelangen stachlige Zweige wie jene der Berberitze, der Lärche oder des Weissdorns. Damit werden Katzen und andere Tiere nicht verletzt, können aber davon abgehalten werden, sich im frischen Beet zu versäubern. Die Zweige können auf die Beete gelegt oder wie ein Zaun um die Beete herum gepflanzt werden. Drahtnetze oder Gitterabdeckungen über den frisch angesäten Beeten machen Kater Urban und seinesgleichen auch das Leben schwer. Das gilt auch für Fäden, kreuz und quer etwa zehn Zentimeter über den Boden gespannt.

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Ersatzklo

Als ganz pragmatische und verträgliche Lösung im Kampf gegen Kater Urban und seine Kameraden schlagen Katzenkenner vor: Wer genügend Platz im Garten hat, soll in einer ruhigen Ecke eine Ersatztoilette für Katzen schaffen. Eine kleine Grube, gefüllt mit feinem Sand oder frischer, weicher Erde, könnte für Abhilfe sorgen.

Ultraschallangriff aufs empfindliche Katzenohr

Seit einigen Jahren setzen geplagte Hobbygärtner vermehrt Ultraschallgeräte ein, sinnigerweise «Katzenschreck» genannt. Durch einen Infrarot-Bewegungsmelder wird ein sehr lauter Ton im Ultraschallbereich ausgelöst, der für Urban & Co. derart unangenehm ist, dass sie angeblich das Weite suchen.

Katzen hören Töne bis zu einer Frequenz von 60'000 Hertz, was im Ultraschallbereich liegt. Dazu sind Menschen nicht in der Lage. Das menschliche Ohr empfängt normalerweise Schall im Bereich von 16 bis etwa 20'000 Hertz. Tiefere und höhere Frequenzen (Infra- und Ultraschall) nimmt es nicht wahr.

Dennoch gehen im Beobachter-Beratungszentrum auch Anfragen von Nachbarn ein, die sich durch solche Katzenschreck-Geräte gestört fühlen. Vor allem Kinder und Jugendliche geben an, sie würden den hohen Pfeifton hören und darunter leiden. Ohren- und Kopfschmerzen sind teilweise die Folge. Ein generelles Verbot für den Gebrauch solcher Ultraschallgeräte gibt es dennoch nicht. Das Gesetz schützt die Nachbarn zwar vor übermässigen Immissionen – dazu zählt auch starker Lärm –, doch gilt als «übermässig» nur, was ein Durchschnittsmensch als störend empfindet. Und weil die meisten Menschen die Hochfrequenztöne der Katzenschreck-Geräte nicht hören, wird es schwierig, juristisch gegen diese vorzugehen. Nur wer konkret nachweisen kann, dass ein Durchschnittserwachsener beziehungsweise ein Durchschnittskind das Gerät hört, hat auf dem Rechtsweg Chancen. Ein Gerichtsverfahren ist jedoch meist kostspielig und langwierig und kann deshalb nur selten empfohlen werden. Umgekehrt sollte sich aber auch der katzengeplagte Nachbar gut überlegen, ob ihm ein nachbarschaftlich gutes Verhältnis Nachbarschaft Wer will Krach? nicht doch lieber ist, als zu versuchen, Katzen mittels Ultraschallgerät zu verscheuchen.

Letzte Massnahmen

Unschön, aber wirksam sind Elektrozäune. Solche einzurichten ist erlaubt – aber wehe dem, der kleine Kinder hat oder den Zaun versehentlich selbst berührt. Der Katze grösster Feind ist aber noch immer der Hund. Manche sind der Meinung, es reiche bereits ein geliehenes Tier, um einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen – zumindest bei zartbesaiteten Katzen.

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Raphael Brunner, Redaktor
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