Mit Kanonen auf Katzen?
Wenn die Hobbygärtner ihre Beete angelegt haben, freut das die Katzen in der Gegend – und die Gärtner rätseln: Wie halten wir die Vierbeiner fern?
aktualisiert am 4. Juni 2019 - 09:58 Uhr
Katzen tun, was sie wollen, und mitunter genau das, was sie besser lassen sollten . «Die Katze des Nachbarn buddelt dauernd meine Setzlinge aus. Und die Kothaufen im Gemüsebeet sind einfach ekelhaft!» Anfragen zu Katzen auf Expansionstour gehören zum Alltag im Beobachter-Beratungszentrum. Meist wollen die Anrufer wissen, wie sie die Katzen aus ihrem Garten verscheuchen können und ob die Nachbarn für den angerichteten Schaden haften.
Die zweite Frage ist schnell beantwortet: Katzenhalter müssen nicht geradestehen für das, was ihre Vierbeiner in fremden Gärten anstellen. Ein Tierhalter haftet nämlich nur dann, wenn er seine Pflicht zur Beaufsichtigung des Tieres verletzt. Und Katzen können im Gegensatz zu Hunden nicht beaufsichtigt werden, das ist rechtlich anerkannt. So unfair das auch erscheinen mag: Wer wegen des Unfugs eines Büsis sein Pflänzchen ersetzen oder Gemüse wegwerfen muss, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Viel schwieriger zu beantworten ist die Frage, wie Katzen aus dem Garten ferngehalten werden können – weil Katzen eben nicht oder nur schwer erziehbar sind und ihre Reviere haben, aus denen sie fast nicht zu vertreiben sind.
Im Internet wimmelt es von Foren, in denen über Mittel gegen Katzen diskutiert wird. Die einen schwören auf Kaffeesatz auf dem frischen Beet, verstreuen Pfefferkörner, verteilen Orangenschalen oder übergiessen verunreinigte Stellen mit Seifenwasser. Andere versuchen es mit Teebaumöl, Minzöl oder Anti-Katzen-Sprays. Oft lassen sich die unerwünschten Gäste so aber nicht fernhalten, wie geplagte Gärtner zu erzählen wissen. Es gibt deshalb auch Leute, die sich mit einem Eimer Wasser oder einer Wasserpistole auf die Lauer legen. Andere setzen bestimmte Pflanzen, wie die Weinraute, den Storchschnabel oder die «Verpiss-dich-Pflanze», die ihren Namen von einem schwäbischen Züchter erhalten hat. Der Duftstoff dieses Harfenstrauchs soll Tiere vertreiben – es zeigt sich aber: Nicht immer ist gegen Kater Urban und Konsorten ein Kraut gewachsen.
Häufig zum Einsatz gelangen stachlige Zweige wie jene der Berberitze, der Lärche oder des Weissdorns. Damit werden Katzen und andere Tiere nicht verletzt, können aber davon abgehalten werden, sich im frischen Beet zu versäubern. Die Zweige können auf die Beete gelegt oder wie ein Zaun um die Beete herum gepflanzt werden. Drahtnetze oder Gitterabdeckungen über den frisch angesäten Beeten machen Kater Urban und seinesgleichen auch das Leben schwer. Das gilt auch für Fäden, kreuz und quer etwa zehn Zentimeter über den Boden gespannt.
Verrichtet Nachbars Katze ihr Geschäft auf Ihrem Grundstück? Oder stören Kuhglocken Ihren Schlaf? Ob Sie diese und andere tierische Immissionen erdulden müssen und wie Sie sich dagegen wehren können, erfahren Sie hier als Beobachter-Mitglied.
Als ganz pragmatische und verträgliche Lösung im Kampf gegen Kater Urban und seine Kameraden schlagen Katzenkenner vor: Wer genügend Platz im Garten hat, soll in einer ruhigen Ecke eine Ersatztoilette für Katzen schaffen. Eine kleine Grube, gefüllt mit feinem Sand oder frischer, weicher Erde, könnte für Abhilfe sorgen.
Seit einigen Jahren setzen geplagte Hobbygärtner vermehrt Ultraschallgeräte ein, sinnigerweise «Katzenschreck» genannt. Durch einen Infrarot-Bewegungsmelder wird ein sehr lauter Ton im Ultraschallbereich ausgelöst, der für Urban & Co. derart unangenehm ist, dass sie angeblich das Weite suchen.
Katzen hören Töne bis zu einer Frequenz von 60'000 Hertz, was im Ultraschallbereich liegt. Dazu sind Menschen nicht in der Lage. Das menschliche Ohr empfängt normalerweise Schall im Bereich von 16 bis etwa 20'000 Hertz. Tiefere und höhere Frequenzen (Infra- und Ultraschall) nimmt es nicht wahr.
Dennoch gehen im Beobachter-Beratungszentrum auch Anfragen von Nachbarn ein, die sich durch solche Katzenschreck-Geräte gestört fühlen. Vor allem Kinder und Jugendliche geben an, sie würden den hohen Pfeifton hören und darunter leiden. Ohren- und Kopfschmerzen sind teilweise die Folge. Ein generelles Verbot für den Gebrauch solcher Ultraschallgeräte gibt es dennoch nicht. Das Gesetz schützt die Nachbarn zwar vor übermässigen Immissionen – dazu zählt auch starker Lärm –, doch gilt als «übermässig» nur, was ein Durchschnittsmensch als störend empfindet. Und weil die meisten Menschen die Hochfrequenztöne der Katzenschreck-Geräte nicht hören, wird es schwierig, juristisch gegen diese vorzugehen. Nur wer konkret nachweisen kann, dass ein Durchschnittserwachsener beziehungsweise ein Durchschnittskind das Gerät hört, hat auf dem Rechtsweg Chancen. Ein Gerichtsverfahren ist jedoch meist kostspielig und langwierig und kann deshalb nur selten empfohlen werden. Umgekehrt sollte sich aber auch der katzengeplagte Nachbar gut überlegen, ob ihm ein nachbarschaftlich gutes Verhältnis nicht doch lieber ist, als zu versuchen, Katzen mittels Ultraschallgerät zu verscheuchen.
Unschön, aber wirksam sind Elektrozäune. Solche einzurichten ist erlaubt – aber wehe dem, der kleine Kinder hat oder den Zaun versehentlich selbst berührt. Der Katze grösster Feind ist aber noch immer der Hund. Manche sind der Meinung, es reiche bereits ein geliehenes Tier, um einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen – zumindest bei zartbesaiteten Katzen.
3 Kommentare
Katzenbesitzer konnen, anders als in Kommentaren behauptet, nie haftbar gemacht werden für Schäden, die ihre Katzen verursachen. Schlichtweg deshalb nicht, weil Katzen nicht auf ihr Verhalten in ihrem Revier erzogen werden können(ausser durch ranghöhere Katzen). Abgesehen müsste ein angeblich Geschädigter den Schaden beweisen, wobei ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt würde. Ich wohne im Wald und meine Katze hat ein Revier von fast 1,5 Km2, was der Tracker registriert. Sie auf so grossem Gebiet zu beaufsichtigen ist, abgesehen von der Eigenwilligkeit von Katzen, unmöglich.
Ganz stimmen tut es nicht, wichtig ist jeden Vorfall dem Besitzer der Katze zu melden WEIL wenn eine Katze dafür bekannt ist, dass sie Sachen kaput macht und das der Besitzer weis so verletzt er seine Aufsichtspflicht eben wenn er nichts unternimmt. Ds kommt ber nicht bei einem Erstschaden zu tragen.
das Ersatzklo finde ich eine gute Idee. Muss einfach "anmächeliger" sein als ein frisches Beet+ regelmässig gereinigt. Bei mehreren"Gärtnern": geteiltes Leid=halbes Leid! Oder mit den Tierbesitzer reden- vielleicht sieht es der eine oder andere ein und beteiligt sich?! Zumindest wäre das faire Nachbarschaft, oder? Es gibt nämlich auch Mittel, die nicht wirklich tierfreundlich sind, im Gegenteil; diese ziehen dann Tierarzt-Rechnungen und Krach nach sich! Kann man das nicht beweisen ist man der/ die Gelackmeierte (vor allem aber das Büsi leid-tragend). Ich habe selbst Büsi und auch einen Garten- weiss also wovon ich rede... Wir haben in der Nachbarschaft enorm viele Katzen- aber kein Nachbar scherrt sich einen Deut darum. Die Idee mit Weissdorn oder Berberize ist für mich .... na, unmöglich!!! Die Art Dornen brechen gerne- und wer das schon zu spüren bekommen hat, weiss um die Entzündungen/Schmerzen. Dann eher Pflanzen wählen, die Stacheln (also Rosen, Brombeeren, usw) und keine Dornen haben. ob das aber wesentlich tierfreundlicher ist....