So zügelt die Kaution mit Ihnen
Über die Mietzinskaution macht man sich keine Gedanken – bis sie beim Auszug in den Taschen des Vermieters versickert. Eine Anleitung, wie das gesperrte Geld sicher zurückfliesst.
aktualisiert am 26. Januar 2024 - 13:55 Uhr
Streitigkeiten um die Mietzinskaution sind im Beobachter-Beratungszentrum häufig Thema. Unbestritten ist, dass die Vermieterschaft als Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis – vor allem für Mietzinse, Nebenkosten und Mieterschäden – eine Kaution in der Höhe von maximal drei Bruttomonatsmietzinsen verlangen darf.
Einige Vermieter sind jedoch der Ansicht, sie könnten dieses Geld nach freiem Ermessen aufbewahren.
Das ist falsch: Das Mietrecht schreibt vor, dass die Mietkaution bei einer Bank auf einem Sperrkonto zu hinterlegen ist, das auf den Namen der Mieterschaft lautet. Nur so ist das Geld bei Zahlungsunfähigkeit oder einem allfälligen Konkurs der Vermieterschaft sicher.
Banken haben für Kautionen in der Regel besondere Mieterkonti vorgesehen. Auf welche Bank das Geld kommt, darf die Vermieterin bestimmen. Hat sie eine Wahl getroffen, muss sie dem Mieter die Bank- und Kontoangaben bekannt geben. Weigert sie sich oder vermutet der Mieter aus anderen Gründen, dass die Vermieterin das Geld nicht auf ein Sperrkonto überwiesen hat, sollte er intervenieren.
Wann muss die Mietkaution freigegeben werden?
Viele Streitigkeiten um die Kaution entstehen erst bei Mietende beziehungsweise nach dem Auszug. Viele Vermieter meinen, sie hätten ein Jahr Zeit, um die Kaution freizugeben.
Dem ist aber nicht so: Das Mietrecht schreibt vor, dass die Freigabe zu erfolgen hat, sobald die Kaution ihre Funktion erfüllt hat. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Mieterin sämtliche Mietzinse und Nebenkosten bezahlt hat und auch keine Mieterschäden mehr zu beheben sind. In solchen Fällen sollte die Auszahlung der Kaution problemlos innert 30 Tagen möglich sein.
Weigert sich die Vermieterschaft, die Mietkaution freiwillig freizugeben, kann der Mieter an die Schlichtungsbehörde gelangen . Oder er lässt das Geld halt doch ein Jahr auf dem Kautionskonto liegen.
Denn: Hat die Vermieterin auch ein Jahr nach Mietende ihre Ansprüche auf die Kaution nicht über den Rechtsweg geltend gemacht, kann die Mieterschaft das Konto ohne ihre Zustimmung auflösen lassen.
Mietkaution: So ist Ihr Geld sicher
- Verlangen Sie vom Vermieter frühzeitig die Kontoangaben, damit Sie die Kaution direkt auf das Sperrkonto überweisen können.
- Wenn Sie vermuten, dass die Vermieterin die Mietkaution nicht wie vorgeschrieben auf einem Sperrkonto hinterlegt hat, das auf Ihren Namen lautet, sollten Sie sich – nach einer erfolglosen schriftlichen Abmahnung – an die Schlichtungsbehörde wenden.
- Fordern Sie vom Vermieter nach Ihrem Auszug die Freigabe der Mietzinskaution, wenn im Abgabeprotokoll keine Mängel vermerkt sind, für die Sie einstehen müssen.
- Lassen Sie das Sperrkonto direkt bei der Bank auflösen, wenn die Vermieterin während eines Jahres nach Ihrem Auszug ihre Ansprüche nicht über den Rechtsweg geltend gemacht hat.
Warten Sie immer noch darauf, dass Ihnen der Vermieter die Mietkaution zurücküberweist? Beobachter-Mitglieder erfahren mithilfe des Merkblatts, welche Regeln bei der Hinterlegung der Kaution gelten und können dank verschiedener Musterbriefe entweder an die Vermieterin direkt, an die Bank oder an die Schlichtungsbehörde gelangen, damit die Kaution endlich ausgezahlt wird.