Ein Diagramm, unter jedem Balken ein Name: Das hängt gut sichtbar für alle Mitarbeitenden in der Interdiscount-Zentrale in Jegenstorf BE. Die Zentrale ist das Versandzentrum des Elektronikanbieters.

Die Balken des Diagramms zeigen, wie viele Fehler die Logistikmitarbeitenden beim Zusammenstellen der Sendungen gemacht haben; oder wie es Interdiscount-Sprecherin Monika Sachs formuliert: «die Mengenabweichung zwischen der vom Kunden bestellten Ware und der tatsächlich für den Kunden bereitgestellten Ware». Ein Pranger also.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Seit vielen Jahren

«Die Liste dient dazu, die Qualität im Bereich der Kommissionierung zu erhöhen», so die Sprecherin. Es gehe darum, dass Kundinnen und Kunden genau jene Produkte erhielten, die sie bestellt hätten. Die Liste gebe es schon seit vielen Jahren, von den Mitarbeitenden habe es nie Einwände gegeben.

Ganz anders schildert das allerdings ein Informant, der anonym bleiben will. Die Liste führe zu Missgunst, Neid und sogar Mobbing Mobbing So wehren Sie sich richtig .

Der Unfrieden in der Belegschaft ist aber nicht das einzige Problem. Der Fehler-Pranger ist illegal. «Der Arbeitgeber darf eine solche Liste nur aufhängen, wenn sie positive Leistungen der Mitarbeitenden würdigt», sagt Anne Sciavilla, beim Beobachter Spezialistin für Arbeitsrecht.

Für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses sei es nicht notwendig, dass derartige Verfehlungen publiziert werden. Das sei für die Arbeitnehmer Stress pur. «Gemäss Obligationenrecht muss der Arbeitgeber die Persönlichkeit der Angestellten achten und schützen und auf ihre Gesundheit gebührend Rücksicht nehmen», so Sciavilla.

Interdiscount teilt nach der Anfrage des Beobachters mit, man wolle mit den Mitarbeitenden «nun nochmals das Gespräch suchen».
 

Buchtipp
Arbeitsrecht – Alles von der Stellensuche bis zur Kündigung
Buchcover Arbeitsrecht
Rechtsratgeber
Mehr zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Welche Loyalität darf der Arbeitgeber einfordern? Welche Rechte hat man, wenn man sich im Mitarbeitergespräch oder bei der Leistungsbeurteilung ungerecht behandelt fühlt? Darf der Chef private Mails mitlesen? Beobachter-Mitglieder wissen, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis gelten, und können sich wehren, wenn es die Situation erfordert.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren