Nein, so einfach geht das nicht. Der Arbeitgeber darf Sie zwar im Rahmen seines Weisungsrechts per sofort an einen anderen Arbeitsort schicken.

Da der vereinbarte Arbeitsort aber ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist, muss der Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten, bevor die neue Filiale offiziell zum vertraglichen Arbeitsplatz wird. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Änderungskündigung.

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Während der Kündigungsfrist gilt für Ihren längeren Arbeitsweg das Gleiche, wie wenn das Geschäft Sie an einen externen Arbeitsort schickt: Die zusätzliche Zeit für den Arbeitsweg können Sie als Arbeitszeit aufschreiben. Für allfällige Mehrkosten dürfen Sie eine Spesenentschädigung verlangen.

Vertragsänderung akzeptieren statt kündigen

Sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist, wird die neue Filiale zu Ihrem offiziellen Arbeitsort. Dann gilt der gesamte Weg dorthin wieder als Freizeit, und auch die vollen Fahrtkosten müssen Sie selbst tragen, wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist.

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Wenn Ihnen der neue Weg als zu lang erscheint, rät der Beobachter in der Regel trotzdem, die Vertragsänderung zu akzeptieren. Suchen Sie lieber in Ruhe eine näher gelegene Arbeitsstelle und kündigen Sie erst, wenn Sie einen neuen Job haben.

Denn aus Sicht der Arbeitslosenversicherung ist ein Arbeitsweg von bis zu zwei Stunden pro Weg zumutbar. Falls Ihr Arbeitsweg kürzer ist und Sie die Weiterbeschäftigung dennoch ablehnen, wäre Ihre Arbeitslosigkeit aus Sicht der Arbeitslosenversicherung in schwerem Masse selbst verschuldet.

Sie würden mit Einstelltagen bestraft, für die Sie kein Geld erhalten. 31 bis maximal 60 Einstelltage können Sie sich für diese Verfehlung einhandeln, was bis zu drei Monaten ohne Arbeitslosenentschädigung entspricht.

Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel wenn Sie wegen Betreuungspflichten gegenüber kleineren Kindern örtlich und zeitlich weniger flexibel sind.

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Mehr zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Welche Loyalität darf der Arbeitgeber einfordern? Welche Rechte hat man, wenn man sich im Mitarbeitergespräch oder bei der Leistungsbeurteilung ungerecht behandelt fühlt? Darf der Chef private Mails mitlesen? Beobachter-Mitglieder wissen, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis gelten, und können sich wehren, wenn es die Situation erfordert.

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