Nicht gleich den Laden dichtmachen
Jetzt stehen besonders die kleineren und mittleren Unternehmen unter Druck. Doch sie können einiges gegen die Folgen der Corona-Krise tun.
Veröffentlicht am 15. April 2020 - 11:51 Uhr
Viele Kleinbetriebe stehen vor der grössten Herausforderung ihrer Geschichte : Weil der Kundenverkehr ausbleiben muss, ist der Umsatz zusammengebrochen. Bei manchen KMU reichen die Reserven nicht mehr lange, viele sehen gar ihre Existenz gefährdet. Zwei Fragen sind jetzt am drängendsten: Wie bezahlen sie laufende Fixkosten, Löhne und Sozialabgaben? Und: Wie behalten sie genügend flüssige Mittel, um die anstehenden Rechnungen zu begleichen?
Wenigstens ein Teil der wirtschaftlichen Auswirkungen lässt sich abfedern. Der Bund hat in bemerkenswerter Schnelligkeit ein Massnahmenpaket für KMU zusammengestellt.
Die Corona-Krise wird den Firmenalltag noch lange prägen. Der KMU-Manager von Beobachter und Handelszeitung hilft Ihnen, Probleme zu meistern und Chancen zu packen. Er informiert und unterstützt praxisnah mit allen nötigen Links und Vorlagen unter anderem zu den Themen Schritt für Schritt in die Zukunft, effizientes Mahnwesen, Kommunikation und Organisation im Homeoffice sowie Marketing.
Mit Kurzarbeit kann der Betrieb die vorübergehenden Beschäftigungseinbrüche ausgleichen. Dabei wird die Arbeitszeit reduziert, das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, die Angestellten erhalten den Lohn trotzdem (vom wegfallenden Lohn 80%). So bleiben die Arbeitsplätze erhalten, Arbeitslosigkeit wird verhindert.
Betriebe können Kurzarbeit anmelden, wenn Arbeitsausfälle mit der Corona-Krise in Zusammenhang stehen – etwa bei einem Fitnessstudio, das plötzlich schliessen musste. Das Verfahren wurde administrativ erleichtert.
Ihre Rechte bei Kurzarbeit
Auch Lieferantenrechnungen wollen bezahlt sein. Doch bei vielen betroffenen Firmen kommt nur noch wenig oder kein Geld mehr herein. Um KMU zu mehr flüssigen Mitteln zu verhelfen, stellt der Bund gemeinsam mit den Banken Kredite zur Verfügung. KMU, die aufgrund der Corona-Krise in Not sind, kommen bei ihrer Hausbank rasch und unbürokratisch zum Zug, der Kredit wird je nach Höhe voll vom Bund verbürgt.
Im Weiteren gibt es bei einer Reihe von Regionalbanken und erstmals auch bei Postfinance Überbrückungshilfen, zinslose Darlehen und Soforthilfen. Und der Bundesrat hat die Zahlungsfrist bei Mietrückständen von 30 auf 90 Tage verlängert.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen . Wegen der Corona-Krise ist deshalb in vielen Fällen Homeoffice angesagt – das bringt neue organisatorische und arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich. Der Arbeitgeber muss zum Beispiel die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen.
Auch im Betrieb selbst müssen unter Umständen neue Massnahmen eingeführt werden, um den behördlichen Weisungen nachzukommen. Angestellte müssen vor Ansteckung geschützt werden – speziell ältere Personen und Menschen mit Vorerkrankungen.
Wenn die ersten drängenden Probleme gelöst sind, kommen weitere: Wie umgehen mit Kunden, die nicht zahlen? Wie mit Lieferengpässen? Wie kommuniziert man in der Krise? Was tun, wenn man betrieben wird und in eine echte Liquiditätskrise gerät? Falls die Kunden abzuspringen drohen, gilt es, jetzt Gegensteuer zu geben: Melden Sie sich proaktiv, rufen Sie sich in Erinnerung.
Es lohnt sich, schon jetzt zu planen, wie es nach der Krise weitergehen soll. Erste Schritte dazu können ein neu aufgegleistes digitales Marketing, eine ausgebaute Website oder sogar ein Onlineshop sein. Nun sind Kreativität und neue Ideen gefragt. Solche Massnahmen dürften vielen Kleinstbetrieben etwas Luft verschaffen und neue Perspektiven geben.