«Darf der Betrieb auf dem ganzen Areal Videokameras installieren?», fragt Adrian Huber beim Beobachter-Beratungszentrum nach. Das Ziel seines Arbeitgebers ist es, in den riesigen Stahlbauhallen die Sicherheit zu verbessern.

Die Privatsphäre der Mitarbeiter werde geschützt, die Datenschutzvorgaben seien erfüllt, beschwichtigt der Chef. Huber, der in Wirklichkeit anders heisst, ist es trotzdem nicht wohl: Die Kameras sind ständig auf die Mitarbeitenden gerichtet, Personalabteilung und Geschäftsleitung sichten die Aufnahmen.

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Die Beobachter-Beraterin kennt das Problem. Kameras dürfen besonders wichtige Bereiche filmen, etwa Tresore oder gefährliche Maschinen. Oder Eingänge, um zu sehen, ob Unbefugte ins Gebäude gelangen.

Aber wenn Angestellte permanent überwacht werden, können sie auf Dauer krank werden. Daher müssen Betriebe abwägen – zwischen ihrem Sicherheitsbedürfnis und dem Eingriff in die Persönlichkeit der Gefilmten.

Adrian Huber leitet die Mail des Beobachters an seine Personalabteilung weiter. Diese gibt bei einer externen Stelle ein Gutachten in Auftrag. Keine drei Wochen später schreibt Adrian Huber dem Beobachter: «Seit gestern sind alle Kameras demontiert oder abgedeckt.»

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Mehr zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Welche Loyalität darf der Arbeitgeber einfordern? Welche Rechte hat man, wenn man sich im Mitarbeitergespräch oder bei der Leistungsbeurteilung ungerecht behandelt fühlt? Darf der Chef private Mails mitlesen? Beobachter-Mitglieder wissen, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis gelten, und können sich wehren, wenn es die Situation erfordert.

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