Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Weisungen verstossen, Sicherheitsvorschriften missachten oder sonstige arbeitsvertragliche Pflichten verletzen, hat der Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, das unkorrekte Verhalten zu bestrafen. Er kann den fehlbaren Mitarbeiter, abmahnen, er kann ihm kündigen oder ihn bei schwerem Vertrauensbruch sogar fristlos entlassen. Ist dem Arbeitgeber ein konkreter Schaden entstanden, kann er unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Auch die Kürzung einer freiwilligen Gratifikation ist möglich. Unter strengen Voraussetzungen ist es sogar zulässig, dass der Arbeitgeber für diverse Regelverstösse Bussen verhängt.