Scheidungsanwältin nötig?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht es meistens keinen Anwalt. Bei einer Kampfscheidung brauchen in der Regel beide Seiten je eine anwaltliche Vertretung.
Der Beizug eines Anwaltes im Scheidungsverfahren ist freiwillig. Waren Sie nur kurze Zeit verheiratet und/oder sind Sie sich über die Nebenfolgen der Scheidung einig, ist anwaltliche Hilfe meist nicht notwendig. Selbstverständlich können Sie aber jederzeit allein oder gemeinsam eine Anwältin konsultieren. Die Fachperson kann Sie vor allem bei der Berechnung der Alimente, der güterrechtlichen Teilung oder beim Vorsorgeausgleich unterstützen, Ihre Scheidungskonvention aufsetzen und beim Gericht einreichen. Bei der anschliessenden Anhörung der Eheleute vor dem Scheidungsgericht ist die Anwältin dann meistens nicht mehr dabei.
Bei einer Kampfscheidung ist der Beizug einer Anwältin meistens unumgänglich. Ein Anwalt hat an sich die Pflicht, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, bevor er die Scheidungsklage beim Gericht einreicht. Deshalb wird er auch in Konfliktfällen zuerst versuchen, eine Scheidungskonvention mit der Gegenpartei abzuschliessen. Es lohnt sich dabei für beide Seiten, kompromissbereit zu sein.
Die Anwaltskosten im Auge behalten
Besprechen Sie gleich am Anfang den zu erwartenden Kostenrahmen. Wenn Sie nicht genügend Mittel haben, um die Anwältin zu bezahlen, wird sie prüfen, ob der Ehepartner zur Bezahlung eines Prozesskostenvorschusses verpflichtet ist. Hat auch der Ehepartner nicht genügend finanzielle Mittel, kann die Anwältin beim Scheidungsgericht ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung stellen. So finden Sie den richtigen Anwalt.